Epilepsie

Der Begriff Epilepsie (altgriechisch: epilepsis = Überfall, Angriff) steht für eine Gruppe von funktionellen Störungen im Gehirn und ist in der Internationalen diagnostischen Klassifikation der Krankheiten (ICD) mit dem ICD-Code G40 beziffert. Kennzeichen der Erkrankung sind in erster Linie wiederholt auftretende epileptische Anfälle in Folge kurzer Funktionsstörungen des Gehirns.

Was versteht man unter Epilepsie?

Der Auslöser für epileptische Anfälle sind Nervenzellen, die innerhalb des Gehirns plötzlich und unkontrolliert Impulse abgeben. Das Anfallsgeschehen verläuft sehr unterschiedlich und variiert zwischen Ereignissen vorübergehender, kurzer Bewusstseinsstörungen mit wenig motorischen Begleitsymptomen bis hin zu schweren Anfällen mit Bewusstlosigkeit, schweren den ganzen Körper erfassenden Muskelzuckungen und anschließender schwerer Erschöpfung, Verwirrtheit oder Nachschlaf.

Wenn Sie einen epileptischen Anfall haben, bedeutet das noch nicht das Vorliegen der Krankheit Epilepsie. Ein einzelner Anfall, der im Kontext einer anderen akuten Erkrankung in Erscheinung tritt, wird als akut symptomatischer Anfall (früher auch provozierter oder Gelegenheitsanfall bezeichnet) bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise sog. Fieberkrämpfe bei kleinen Kinder. Auch schwere akute Hirnschädigungen (Trauma, Entzündungen, Schlaganfälle), Alkohol-, und Drogenentzug oder schwerste Stoffwechselentgleisungen können Auslöser akut symptomatischer Anfälle sein.

Von der Erkrankung einer Epilepsie spricht man definitionsgemäß erst dann, wenn es wiederholt zu epileptischen Anfällen ohne spezifischen und vermeidbaren Auslöser kommt. Nicht jeder einmalige epileptische Anfall führt unweigerlich zu einer Epilepsie. Nur jeder 2. bis 3. entwickelt eine behandlungspflichtige Epilepsie.

Die Inzidenz für einen erstmaligen unprovozierten epileptischen Anfall in Deutschland liegt etwa bei 61 pro 100.000 Personenjahre. Die Inzidenz für die Erstdiagnose einer Epilepsie bei etwa 44 pro 100.000 Personenjahre. Die Inzidenz ist abhängig vom Alter. Es besteht eine U-förmige Inzidenzkurve mit Erstmanifestation überwiegend im Kindes und Jugendalter sowie im höheren Alter mit nahezu exponentiellem Anstieg ab dem 70. Lebensjahr. Die Inzidenz ist in Industrieregionen geringer und beträgt gemittelt etwa 50 pro 100.000 Personenjahre.

Die Prävalenz in Deutschland beträgt etwa 0,5 - 1 % der Bevölkerung. Somit leiden in Deutschland etwa 800.000 Menschen an einer behandlungspflichtigen Epilepsie. Damit zählt die Epilepsie in Deutschlands zu einer der häufigsten neurologischen chronischen Erkrankungen neben der Multiple Sklerose und dem Morbus Parkinson.

rau hat einen epileptischen Anfall und liegt auf dem Küchenboden.
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Symptome und Formen

Die Erscheinungsform der Epilepsie ist durch sehr verschiedene Ausprägungen gekennzeichnet. Bei genetisch bedingten (generalisierten) Epilepsiesyndromen ist das gesamte Gehirn in das Anfallsgeschehen involviert. Dabei kann es je nach Syndrom zu unterschiedlichen Anfallsausprägungen kommen: 

  • typische Absence
  • kurze bilateral verkrampfte beziehungsweise steife Gliedmaßen (tonischer Anfall) meist mit Bewusstseinsverlust
  • längere bilaterale Muskelzuckungen (klonischer Anfall) meist mit Bewusstseinsverlust
  • plötzliche bilateraler Abfälle der Muskelspannung des Körpers (atonisch/astatischer Anfall) mit oder ohne Bewusstseinsverlust
  • einzelne kurze Zuckungen einzelner Muskelgruppen (myoklonischer Anfall) ohne Bewusstseinsverlust
  • bilateral tonisch beginnender und in bilateral klonisch übergehende motorische Symptome, die den gesamten Körper erfassen und mit längerer schwerer Bewusstlosigkeit (tonisch-klonischer Anfall/„Grand mal“ = französisch für „das große Übel“) einhergeht

Die zweite und deutlich häufigeren Formen sind Anfälle die in bestimmten Regionen beginnen, sog. fokale Anfälle. Dabei kann lediglich ein begrenztes Areal des Gehirns betroffen sein, aber auch eine sekundäre Ausbreitung über das gesamte Gehirn auftreten.

  • entweder tonisch, klonisch, oder tonisch-klonisch eines Armes oder/und Beines (motorischer Anfall) ohne und mit Bewusstseinsverlust
  • isolierte Gefühlsstörung (sensorischer Anfall) ohne Bewusstseinsverlust
  • oder Veränderungen bei Ihrer Sehfähigkeit (visueller Anfall)
  • Verlust der Reaktionsfähigkeit und der bewussten Wahrnehmung mit unwillkürlichen (auto-) motorischen Handlungen (Schmatzen, Nesteln…)

Die äußerlich erkennbaren Ausfallssymptome bei fokalen Anfällen sind abhängig von der Region des Gehirns, welches epileptisch betroffen ist.

In der Regel bilden sich alle Anfallssymptome innerhalb von kurzer Zeit (1-3 Minuten) zurück. Die Erholungsphase und nachfolgende Verwirrtheitsphase nach einem Anfall kann sich jedoch über längere Zeit hinziehen. Insbesondere trifft dies nach schweren Anfallsereignissen mit vorausgegangenem Bewusstseinsverlust zu.

Ursachen einer Epilepsie

Das Gehirn besteht aus einer Vielzahl von Nervenzellen, die für die Steuerung von Bewegungen, Sprache, Wahrnehmung und Emotionen zuständig sind. Bei einem epileptischen Anfall ist das Zusammenspiel der Nervenzellen kurzzeitig gestört und es werden so viele Signale abgegeben, dass der Körper diese nicht mehr verarbeiten kann.

Die Entstehung einer epileptischen Erkrankung ist vielfältig. Die Herausforderung besteht darin, eine möglichst eindeutige Ursache oder Auslöser zu identifizieren. Bei etwa 80 % gelingt durch entsprechende qualifizierte und manchmal aufwändige Untersuchungen eine Zuordnung zu einem spezifisch definierten Epilepsiesyndrom, einem fokalen Epilepsiesyndrom oder einem generalisierten (genetisch bedingten) Epilepsiesyndrom. Lässt sich eine eindeutige syndromale Zuordnung nicht herausarbeiten, spricht man von einer Epilepsie unbekannter Ursache.

In manchen Familien tritt Epilepsie gehäuft auf. Das kann als Hinweis dafür gesehen werden, dass es eine genetische Veranlagung, aber nicht zwingend einen spezifischer Gendefekt für die Erkrankung gibt.

Diagnose der Erkrankung

Nach einem erstmaligen epileptischen Anfall sollte grundsätzlich eine ausführliche diagnostische Abklärung von erfahrenen Ärzt:innen (Neurolog:innen, Epileptolog:innen) erfolgen. Insbesondere ist dabei abzuklären, ob dem Ereignis eine andere schwerwiegende Erkrankung (beispielsweise Hirnblutung, Schlaganfall, Hirntumor, Hirnentzündung) zugrunde liegt und ob ein erkennbares Wiederholungsrisiko für weitere Anfallsereignisse besteht.

Die Fachärztin oder der Facharzt erhebt zunächst Ihre Krankheitsgeschichte (Anamnese) und Sie sollten ausführlich und möglichst genau den Verlauf des Anfallsereignis, mögliche Auslöser und auch Grunderkrankungen schildern. Besonderer Stellenwert kommt allerdings der Beschreibung eines Anfalls durch Augenzeug:innen und Fremdbeobachter:innen zu (Fremdanamnese), da bei einem Anfallsgeschehen mit Störung der Bewusstseinslage oder gar Bewusstseinsverlust eigene Beschreibungen nur eingeschränkt möglich sind.

Im weiteren Verlauf finden verschiedene Untersuchungen statt, darunter eine ausführliche körperliche Untersuchung und das Messen der Hirnströme durch ein oder auch mehrere EEG (Elektroenzephalografie). Verpflichtend hinzu gehört eine zeitnahe Bildgebung des Gehirns, im Notfall mittels eines Computertomogramms (CCT) und im Verlauf mit einem MRT (Magnetresonanztomografie). Damit lassen sich präzise Schnittbilder des Gehirns abbilden, die Auskunft über eine mögliche anfallsverursachende Erkrankung geben können. Auch Blutuntersuchungen kommen vor, meist bei dem Verdacht auf Veränderungen des Stoffwechsels oder bei vorliegenden Entzündungen. Zur Abgrenzung möglicher anderer Erkrankungen, die mit plötzlichem Bewusstseinsverlust einhergehen können, wie beispielsweise eine akute Durchblutungsstörung des Gehirns, oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, werden weitere Untersuchungen wie beispielsweise ein EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung und Überprüfung des Blutzuckerstoffwechsels durchgeführt.

Oberste Priorität der Untersuchungen ist, dass die Diagnose einer Epilepsie nicht leichtfertig gestellt wird und vor Einleitung einer Behandlung gemäß den international verbindlichen Kriterien zur Diagnosestellung gesichert sein muss.

Verdacht auf Epilepsie: Frau mit Elektroden am Kopf bei einer Elektroenzephalografie (EEG).
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Behandlung von Epilepsie

Die Therapie einer epileptischen Erkrankung hängt von der Art der Erkrankung und dem bisherigen Verlauf ab.

Bei einem einzelnen Anfall mit bekanntem Auslöser (akut symptomatischer Anfall) ist keine Behandlung erforderlich. Bei dieser Konstellation kommt es auf die sachgerechte Behandlung und zukünftige Vermeidung der anfallsauslösenden Störung bzw. Grunderkrankung an.

Bei gesicherter Diagnose einer Epilepsie kommen in der Regel Medikamente zum Einsatz, sogenannte Antiepileptika. Sie haben die Aufgabe, die überschießende Nervenzellenaktivität im Gehirn zu hemmen. Ihre Einnahme erfolgt meist über viele Jahre und bedarf in Abhängigkeit der Kontrolle der Anfallsereignisse gelegentlich entsprechender Anpassungen. Oberstes Ziel der medikamentösen Behandlung ist eine dauerhafte Anfallsfreiheit, die bei ca. 60-70 %, in Abhängigkeit des Epilepsiesyndroms, auch gelingt. Weitere 10-20 % werden mit einer Kombinationstherapie anfallsfrei. Etwa 25 % haben einen so schweren Verlauf, dass mit Medikamenten alleine keine völlige Anfallsfreiheit erreicht werden kann.

Je nach Art der Epilepsie können verschiedene Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Alle zur Behandlung einer Epilepsie zugelassenen Medikamente sind wirksam. Sie unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich ihrer möglichen Nebenwirkungen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt individualisiert auf den Patienten bzw. die Patientin bezogen unter Berücksichtigung des Epilepsiesyndroms und potenzieller Nebenwirkungen. Dabei sind Faktoren wie das Alter, das Geschlecht, begleitende andere Erkrankungen, andere einzunehmende Medikamente, aber auch die private und berufliche Situationen zu beachten.

Für Menschen, die an einer sogenannten pharmakoresistenten fokalen Epilepsie leiden (nach 2 Jahren keine Anfallsfreiheit trotz mindestens 2 Medikamenten in ausreichend hoher Dosierung), sollte möglichst rasch geprüft werden, ob gegebenenfalls durch eine operative Behandlung die Heilung bzw. eine Verbesserung der Anfallssituation möglich ist. Bei operativen Therapieverfahren wird versucht, das anfallsauslösende Hirnareal zunächst klar zu definieren, um es dann, wenn keine schweren Folgeschäden zu erwarten sind, neurochirurgisch (Resektion) zu entfernen. Diese Behandlungsform stellt eine über die letzten Jahrzehnte entwickelte und meist sehr sichere und fest etablierte Therapieform dar.

Neben der rein chirurgischen Therapie gibt es noch weitere Behandlungsformen wie die Implantation eines sogenannten Vagus Nerv Stimmulators. Dabei wird ein schrittmacherähnliches Aggregat unter die Haut im Brustbereich implantiert. Es ist über einen Draht mit dem Vagusnerv (am Hals), dem wichtigsten Nerv des vegetativen Nervensystems, verbunden und gibt elektrische Impulse ab, die retrograd (rückläufig) zum Hirn geleitet werden. Dadurch soll die Überaktivität des Nervensystems gehemmt werden. Die Wirksamkeit ist begrenzt. Hierdurch gelingt in aller Regel allenfalls eine Reduktion der Anfallshäufigkeit. Anfallsfreiheit gelingt selten.

Zu den neuesten Behandlungsmethoden gehören sogenannte Tiefenhirnstimulationsohren, welche durch das Einbringen einer oder mehrerer hauchdünner Sonden in bestimmte Hirnareale im Gehirn gekennzeichnet ist. Dabei wird versucht die übererregbaren Zentren zu hemmen. Diese Methoden sind aktuell noch in wissenschaftlicher Erforschung und noch nicht weit verbreitet.

Alle aufgeführten chirurgischen Behandlungen werden ausschließlich von hochqualifizierten Spezialeinrichtungen an Epilepsiezentren, meist an Universitätskliniken, durchgeführt.

Erste Hilfe bei einem epileptischen Anfall

Bei einem Anfall findet eine übermäßige Aktivierung der Nervenzellen in Ihrem Gehirn statt. In der Regel ist ein Anfall nicht lebensbedrohlich und endet von selbst im Zeitraum von einigen Sekunden bis wenigen Minuten. Es ist wichtig, einen Menschen während eines Anfalls zu schützen, etwa durch das Entfernen von Gegenständen in der Nähe, um Verletzungen zu verhindern. Dies betrifft vor allem Verlaufsformen mit großer motorischer Unruhe. Auch das Schützen des Kopfes ist hilfreich. Wenn der Anfall mit starken Muskelkontraktionen und einer Bewusstlosigkeit einhergeht, sollte der/die Betroffene nicht festgehalten werden. Das Vermitteln von Sicherheit ist hingegen wesentlich.

Endet ein Anfall nicht von selbst innerhalb weniger Minuten (Status epilepticus) oder zeigt der/die Betroffene Anzeichen von Atemnot, so ist ein Notarzt zu informieren. Die Gabe eines Notfallmedikamentes ist meistens nicht sinnvoll, da der Anfall nach 1-2 Minuten selbstlimitierend ist.Häufig haben Patient:innen ein Notfallmedikament, das nach Vorgabe verabreicht wird und das der Anfallsunterbrechung dient.

Nur dann, wenn bereits bekannt ist, dass häufig nach einem Anfall weitere Anfälle in kurzer Zeit folgen, ist die Gabe eines Notfallmedikaments (Diazepam Rektiole, oder Buccolam®  (Lösung unter die Zunge) sinnvoll. Die Gabe von Tavor Expidet® ist wenig zielführend, da das Medikament ca. 10-15 Minuten braucht, um ein ausreichende Wirkung im Gehirn zu erzielen.

Folgen einer Epilepsie

Es ist möglich, dass Sie im Anschluss an einen epileptischen Anfall eine Nachphase haben. Dieses Phänomen ist sehr häufig und äußert sich durch unterschiedliche Symptome, etwa eine gestörte Aufmerksamkeit in den folgenden Stunden. Auch Beeinträchtigungen von Sprache, Gedächtnis und Stimmung sind für einige Zeit typisch. Völlige Symptomfreiheit unmittelbar im Anschluss an einen Anfall ist ebenfalls denkbar.

Durch eine gute Behandlung kann Betroffenen häufig ein nahezu beschwerdefreies Leben ermöglicht werden. Es gibt allerdings trotzdem einige Lebensbereiche, in denen Patienten und Patientinnen mit Epilepsie besonders vorsichtig sein müssen, um sich und andere nicht durch einen plötzlich auftretenden Anfall zu gefährden.

Insbesondere bei Menschen mit Epilepsie im Erwerbsleben sollten in Abhängigkeit der Epilepsieart, der Anfallshäufigkeit und Anfallsschwere die Regelung gemäß der DGUV Information 250- 001 (berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach ersten epileptischen Anfall) berücksichtigt werden.

Zu möglichen Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich dem Führen von Kraftfahrzeugen (Fahreignung), muss der/die behandelnde Ärzt:in gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung, und der FEV) aufklären.

Vorsicht ist außerdem geboten bei Sport und Freizeit, bei Tätigkeiten, die mit einem hohen Verletzungsrisiko (Klettern, Risikosportarten) oder gar Tod (Schwimmen) im Falle eines schweren Anfallsereignisses assoziiert sein können.

Die psychische Gesundheit hängt bei Menschen, die an einer Epilepsie leiden, in hohem Maße von der Anfallsschwere, Anfallsfrequenz und dem Anfallstyp ab. Ca. 30 % leiden an einer depressiven Störung und überproportional häufig assoziierten Angststörungen, die selten erkannt, diagnostiziert und unzureichend behandelt werden. Sprechen sie unbedingt bei entsprechenden Beschwerden mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin darüber.

Lebenserwartung bei Epilepsie

Statistisch gesehen ist die Lebenserwartung von Patienten und Patientinnen mit Epilepsie etwas geringer als die der nicht an Epilepsie erkrankten Menschen. Dies ist besonders auf das erhöhte Unfallrisiko zurückzuführen, das mit der Erkrankung einhergeht.

Außerdem kann ein sogenannter status epilepticus eintreten. Darunter versteht man einen sehr schweren lang anhaltenden Anfall oder mehrere hintereinander auftretende Anfälle, die dazu führen können, dass das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt wird und Herz und Lunge versagen.

Der SUDEP (sudden unexpected death in epilepsy) bezeichnet den plötzlichen, unerwarteten Tod bei einem epileptischen Anfall und tritt ebenfalls nur selten auf. Diese Todesfälle können ohne weitere erkennbare Ursachen bei normalem Gesundheitszustand auftreten und sind einer der Gründe dafür, warum eine Epilepsie behandelt werden sollte, auch wenn nur selten Anfälle auftreten.

Reha bei Epilepsie

Aufgrund der Notwendigkeit einer dauerhaften Behandlung ist selbst bei Anfallsfreiheit die Epilepsie als eine chronische Erkrankung zu verstehen. Menschen, die an einer Epilepsie erkrankt sind, können daher auch motorisch-funktionelle oder psychomentale Defizite unterschiedlicher Ausprägung aufweisen, die mit entsprechenden Einschränkungen hinsichtlich Aktivität und Teilhabe verbunden sein können. Nach einem epilepsiechirurgischen Eingriff kann es zusätzlich zu entsprechenden Defiziten oder Einschränkungen kommen, weshalb auch diesbezüglich Bedarf an einer spezifischen medizinischen rehabilitativen Nachsorge bestehen kann.

Besonderes Augenmerk ist auf Epilepsiepatient:innen im Erwerbsleben zu richten. Aufgrund individueller Risiken und Gefährdungslagen können sowohl hinsichtlich einer Eigen-, als auch Fremdgefährdung nachhaltige Einschränkungen im Erwerbsleben auftreten oder bestehen. Vor diesem Hintergrund besteht im Vergleich zu anderen chronischen Erkrankungen ein deutlich höheres Risiko für frühzeitige Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit. Nicht selten sind Menschen, die an einer chronischen Epilepsie leiden, in unterqualifizierten Berufsfeldern beschäftigt.

Die Lebensqualität von epilepsieerkrankten Menschen ist aufgrund negativer Stigmatisierung und noch weitverbreitetem Unverständnis in der Bevölkerung bei dem Thema Epilepsie häufig vermindert. Das  Krankheitsverständnis, die Akzeptanz und der Umgang mit der Erkrankung ist bei den Betroffenen und dem persönlichen Umfeld in vielen Fällen unzureichend. Folgen sind eine nicht optimale therapeutische Behandlung, Verlust sozialer Kompetenz, Autonomie, selteneres Eingehen einer Partnerschaft und Familiengründung und nicht selten Probleme im Erwerbsleben.

Ziel rehabilitativer Maßnahmen müssen daher, neben der Behandlung motorisch-funktioneller oder neurokognitiver Einschränkungen, in besonderem Maße auch die Erarbeitung vom Umgang mit der Erkrankung bzw. Information zur Erkrankung und die Einbeziehung der Angehörigen umfassen. Hierzu bedarf es einer hohen indikationsspezifischen sozialmedizinischen Kompetenz insbesondere zur Beurteilung von individuellen Gefährdungslagen, sowohl beruflich als auch hinsichtlich des privaten Umfeldes (Hobby, Sport etc.). Dabei sind die Erkrankungsschwere, die Prognose und der Verlauf zu berücksichtigen. Unzureichend geprüfte und fachlich nicht gerechtfertigt ausgesprochene Pauschalverbote sind in der Regel unangebracht und nicht zielführend.

Die Klinik für neurologische Rehabilitation hält für die Rehabilitation von Menschen mit Epilepsie alle hierfür erforderlichen fachlichen, therapeutischen, sozialmedizinischen und edukativen Voraussetzungen vor. Die räumlich, diagnostisch und technisch erforderlichen strukturellen Voraussetzungen zur Behandlung von Menschen mit Epilepsie sind seit Jahren fest etablierter Bestandteil des therapeutischen Angebotes.

Wenn körperliche oder mentale Einschränkungen bestehen, Probleme beim Umgang mit der Erkrankung oder gar die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, sollten Sie mit ihrem behandelnden ärztlichen Fachpersonal über die Möglichkeit einer neurologischen Rehabilitation mit Schwerpunkt Epilepsie sprechen. Entsprechende Anträge erfolgen über den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin (am besten Neurolog:in) mit entsprechender Begründung, weshalb, mit welchem Ziel und ob sie als Patient:in in der Lage sind, eine Rehabilitationsmaßnahme durchzustehen. Die Kosten werden in der Regel entweder von der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse übernommen und sind verbindliche Voraussetzung vor Antritt einer Rehabilitationsmaßnahme.

Fazit

Epilepsie ist eine Fehlfunktion im Gehirn, die zu unterschiedlichen Formen von Anfällen führt. Sie lässt sich bei Bedarf mit Medikamenten gut behandeln. Vor einer Rehabilitationsmaßnahme sollte die medizinische Situation und Anfallssituation stabil sein. Schwerpunkt der Rehabilitationsmaßnahme sind Minderung von Funktionseinschränkungen sowohl im Bereich der Hirnleistung (Gedächtnis, Aufmerksamkeit etc.) aber auch bei körperlichen Einschränkungen sowie bei Problemen im Umgang mit der Erkrankung und bei komplexen sozialmedizinischen und beruflichen Fragestellungen. Ziel sollte dabei sein, eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben und einen möglichst normalen Umgang mit der Erkrankung zu erreichen.

Zuletzt geändert am: 11.10.2021

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