Reha mit Kind

Ist bei Mutter oder Vater eine Reha-Maßnahmen notwendig und kann das Kind nicht vom anderen Elternteil oder einem Familienmitglied betreut werden, muss die erkrankte Person nicht auf die Reha verzichten.

Als Mutter oder Vater in die Reha

Was mache ich mit meinem Kind? Diese Frage stellen sich viele Mütter und Väter, wenn aufgrund eine Erkrankung ein Aufenthalt in einer Rehaklinik notwendig ist. Häufig ist eine Rehabilitationsmaßnahme zur Festigung der Gesundheit z. B. nach einer Krebserkrankung oder bei orthopädischen und psychischen Krankheiten unvermeidbar. Auch chronische Erkrankungen wie Diabetes können die Reha begründen. Eine Rehabilitationsmaßnahme soll die körperliche und seelische Leistungsfähigkeit so gut wie möglich wiederherstellen und eine Eingliederung ins Berufsleben erleichtern. Sie soll auch einer möglichen Pflegebedürftigkeit und frühzeitigem Ausscheiden aus dem Berufsleben vorbeugen.

Besonders für Eltern ist es wichtig, nach Erkrankungen wieder zu genesen, um weiterhin für die Kindern da sein zu können. Gerade deshalb sollten Eltern nicht auf die Reha verzichten! Es gibt zahlreiche Kliniken, in denen eine Reha mit Kind als Begleitperson durchgeführt werden kann. In diesen Rehakliniken gibt es eine qualifizierte Kinderbetreuung, sodass Eltern ihre Behandlungen ohne Zeitdruck, Stress und Schuldgefühle wahrnehmen können. Dabei kann es je nach Klinik Unterschiede geben, für welche Altersklasse die Kinderbetreuung bzw. Schule ausgerichtet sind.

Kinderbetreuung in der Rehaklinik

Damit die Kinder während Ihrer Therapie nicht sich selbst überlassen sind, gibt es neben Kindergärten für die Kleinsten auch Aktiv-Programme für größere Kinder. Die Kindergärten sind modern und pädagogisch sinnvoll ausgestattet, so dass sich jedes Kind wohlfühlen kann. Oft gibt es großzügige Freiflächen und Spielmöglichkeiten. Häufig haben die Kliniken auch Schwimmbäder, in denen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam schwimmen können.

Da die Therapien auch in die Mittagszeit fallen können, nimmt man meist zu Abend eine gemeinsame Mahlzeit ein. Die Unterbringung erfolgt in geräumigen, ansprechenden Zimmern. Ausführliche Informationen werden bereits vorab versandt, so dass sich die Familien gut vorbereiten können.

Mehrere Mütter mit ihren Kindern spielen zusammen mit Gymnastikbällen.
© oksix / Fotolia

Voraussetzungen für die Mitnahme von Kindern

Die Rehabilitation mit begleitendem Kind ist im Rahmen der Haushaltshilfe möglich. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger zunächst, ob Eltern Anspruch auf eine Kostenübernahme für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung während des Rehaaufenthaltes des Elternteils haben. Liegt dies vor, aber es kann keine adäquate Haushaltshilfe ermöglicht werden, können die Kinder zur Reha der Eltern mitgenommen werden. Dabei gibt es aber ein paar Voraussetzungen:

  • Kinder müssen unter 12 Jahren sein
  • Für Kinder mit Behinderungen oder beim Vorhandensein besonderer Gründe gilt diese Altersgrenze nicht
  • Der Rehaerfolg darf durch die Anwesenheit der Kinder nicht gefährdet werden
  • Es sprechen keine medizinischen Gründe gegen die Anwesenheit des Kindes
  • Die Rehaklinik bietet einen gemeinsamen Aufenthalt von Eltern und Kindern an

Unterschied zur Kinderreha und Mutter-Vater-Kind-Kur

Bei der Reha mit Kind ist ein Elternteil erkrankt. Die Mutter oder der Vater wird in einer Rehaklinik behandelt. Das Kind wird als Begleitperson mit aufgenommen.

Benötigt ausschließlich das Kind eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, handelt es sich um eine Reha für Kinder und Jugendliche. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Eltern die Kinder  während der 3-4 Wochen Aufenthalt begleiten.

Ist durch eine allgemeine Belastungssituation die Gesundheit eines Elternteil gefährdet oder verursacht bereits Probleme, ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme in Form einer Mutter-Kind-Kur möglich.

Fazit

Es gibt viele Situationen, die eine Reha mit Kind erforderlich machen. Auch als erkrankte Mutter oder Vater steht Ihnen je nach Schwere der Krankheit und Familiensituation eine Reha zu. Damit Ihr Kind auch während dieser Zeit betreut ist, können Sie es in eine speziell hierfür ausgestattete Klinik mitnehmen.

Artikel vom Expertengremium Reha lektoriert, 06.08.2020

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