Nieren-OP

Die Nieren übernehmen wichtige Aufgaben im menschlichen Körper. Sie entgiften den Organismus und bilden lebenswichtige Hormone. Wird die Niere zum Beispiel durch eine Tumor-Erkrankung angegriffen, ist eine Operation oft die wirksamste Therapie.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, bei welchen Krankheitsbildern der Arzt zu einer Nierenoperation rät und welche Komplikationen auftreten können. Die Nachsorge und Rehabilitation nach dem Krankenhausaufenthalt stehen im Mittelpunkt dieses Beitrags.

Die Niere und ihre Aufgabe im Körper: kurz erklärt

Jeweils links und rechts der Wirbelsäule liegen ungefähr auf der Höhe der unteren Rippen die beiden Nieren. Eine gesunde Niere wiegt etwa 150 Gramm. Die Hauptaufgabe der Niere ist die Filtration und Ausscheidung von Stoffen welche der Organismus nicht benötigt oder welche ihm schaden könnten. Auf diese Weise fließen täglich rund 1800 Liter Blut durch jede Niere.

Darüber hinaus übernehmen die Nieren noch folgende Aufgaben:

  • Sie sorgen für einen ausgeglichenen Elektrolythaushalt,
  • regeln den Blutdruck,
  • produzieren Hormone und Enzyme (z. B. Renin),
  • beeinflussen die Produktion von roten Blutkörperchen und
  • steuern den Säure-Basen-Haushalt.
Anatomische Darstellung der Nieren.
Die Nieren © Crystal light / Fotolia

Nierenerkrankungen

Wie jedes Organ so kann auch die Niere von Störungen und Krankheiten betroffen sein. Dr. Manski gibt im Urologie Online-Lehrbuch einen Überblick:

  • Fehlbildungen (z. B. Zystenniere)
  • Verletzungen (etwa durch einen Unfall)
  • Erkrankung der Blutgefäße (z. B. Nierenvenenthrombose)
  • Harnwegsinfekte
  • Funktionsstörung (etwa durch Diabetes)
  • Nierensteine
  • Nierenkrebs/Nierentumor/Nierenzellkarzinom

Medikamente wie Antibiotika setzt der Arzt zum Beispiel bei hartnäckigen, wiederkehrenden Harnwegsinfekten ein. Sind Teile der Niere oder die ganze Niere nachhaltig geschädigt, rät der Arzt zu einer Operation. Die Fachbegriffe dafür lauten Nieren(teil)resektion und radikale Nephrektomie.

Operation bei Nierenkrebs: Die Therapie der Wahl

Etwa drei Prozent aller Tumorerkrankungen entfallen auf die Diagnose "Nierenzellkarzinom" (Nierenkrebs). Nierenzellkarzinome bilden sich meist in den Zellen der feinen Harnkanäle.

Ein chirurgischer Eingriff erlaubt den Ärzten, die betroffenen Bereiche der Niere zu entfernen. Bei dieser Nierenteilresektion bleibt der gesunde Teil der Niere erhalten. Nicht immer kann der Chirurg das Organ retten. Sehr große Tumore oder Geschwulste an ungünstigen Stellen erfordern eine radikale Nephrektomie, also eine vollständige Entfernung der betroffenen Niere. Die Lymphknoten werden ebenfalls herausoperiert.

Grundsätzlich versuchen die Ärzte, die Niere so weit als möglich zu erhalten. Aktuelle Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass die Rückfallquote nicht steigt, wenn die gesunden Teile der Niere im Körper verbleiben.

Prognosen und mögliche Komplikationen nach der Operation

Nierenoperationen bergen die gleichen Risiken wie jeder andere chirurgische Eingriff. Dazu zählen etwa, dass der Betroffene das Narkosemittel nicht gut verträgt oder dass Operationswunden nur langsam verheilen.

Ist der Eingriff erfolgreich verlaufen und der Patient ansonsten gesund, ist keine weitere Behandlung notwendig. Ältere Patienten und Menschen mit Vorerkrankungen müssen mit ihrem Arzt abklären, ob eine Operation für sie hilfreich ist. Der Grund: Kleine Tumore wachsen im Alter sehr langsam und bilden meist keine Metastasen.

Tumor-Nachsorge und Rehabilitation

Eine ambulante oder stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Reha dient dazu, die Folgen der Krankheit und Nebenwirkungen der Therapie zu reduzieren. Fachleute wie Physiotherapeuten oder Psychologen unterstützen den Patienten dabei, wieder in seinen Alltag zurückzukehren – beruflich und privat.

Sprechen Sie am besten bereits in der Klinik mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst. Das Personal im Krankenhaus klärt mit Ihnen bereits die wichtigsten Fragen:

  • Ist eine ambulante oder stationäre Maßnahme für mich geeignet?
  • Wie und wo stelle ich einen Reha-Antrag?
  • Welche Reha-Klinik ist für mich ideal?
  • Welche Reha-Maßnahmen sind für mich wichtig?

Die Tumor-Nachsorge besteht aus mehreren Bausteinen.

Medizinische und onkologische Reha

Medizinische Reha-Maßnahmen unterstützen den Patienten dabei, sich körperlich von der Krankheit zu erholen. Physiotherapeuten leiten den Betroffenen an und motivieren ihn, seine Muskulatur und sein Herz-Kreislaufsystem zu trainieren. Der ehemalige Krebspatient lernt Schritt für Schritt, sich wieder in seinem Körper wohlzufühlen und dessen Kraft zu spüren.

Onkologische Reha-Maßnahmen schließen darüber hinaus Psychotherapie, Ernährungsberatung und teilweise auch Ergotherapie mit ein.

Berufliche Rehabilitation

Ein wichtiges Element der Nachsorge ist die Rückkehr ins Berufsleben. In den meisten Fällen benötigt der Betroffene nur eine stufenweise Wiedereingliederung. Sollte er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, kann er Weiterbildungsangebote oder Umschulungen beantragen.

Soziale Reha

Maßnahmen zur sozialen Rehabilitation unterstützen zum Beispiel alleinstehende Patienten dabei, ihren Alltag nach der stationären Therapie zu bewältigen. Eine Haushaltshilfe übernimmt beispielsweise schwere Arbeiten, die für den Betroffenen körperlich zu anstrengend sind.

Arzt hält anatomisches Modell einer Niere in der Hand hinter dem Rücken.
© benschonewille / Fotolia

Der Antrag auf Reha: Krankenkasse oder Rentenversicherung

Einen Antrag auf Reha oder eine Anschlussheilbehandlung (AHB) stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger. Jedes Krankenhaus und jede Klinik beschäftigt einen Sozialdienst. Die Aufgabe des Dienstes besteht darin, Sie umfassend zum Thema Nachsorge zu informieren und Ihnen zu helfen, einen Reha-Antrag zu stellen. Ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung für Sie zuständig ist, klären die beiden Institutionen untereinander. Sie müssen sich nicht darum kümmern.

Ihr Antrag wurde abgelehnt? – Nicht aufgeben.

Manchmal kommt es vor, dass der zuständige Kostenträger einen Reha-Antrag ablehnt. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen. Sie können in jedem Fall Widerspruch dagegen einlegen.

Zuletzt geändert am: 29.10.2018

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