Ambulante Reha

Was ist eine ambulante Rehabilitation und wer benötigt sie?

Die ambulante Rehabilitation stellt in einer Reihe von Fällen eine gute Alternative zur stationären Rehabilitation dar. So ist sie vor allem bei chronischen Erkrankungen oder bei Nachbehandlungen von Operationen sinnvoll. Zu den Erkrankungen, die sich für eine ambulante Rehabilitation eignen, zählen z.B. rheumatische Störungen, Krankheiten des Bewegungsapparates, wie Knie-Schulter-Operationen und teilweise Hüft-Operationen, oder die Folgen neurologischer Erkrankungen.

Im Unterschied zur stationären Rehabilitation können die Patientinnen und Patienten bei einer ambulanten Rehabilitation ihre Abende und die Wochenenden Zuhause  verbringen. Sie halten sich damit in der Klinik, die eine ambulante Rehabilitation anbietet, nur während der Zeit auf, in der Therapien durchgeführt werden.

Die Teilnahme an der ambulanten Rehabilitation hängt jedoch im Wesentlichen von zwei Voraussetzungen ab:

  • Zum einen muss eine ausreichende Mobilität vorliegen, um die Fahrten von Zuhause zur Klinik und zurück bewältigen zu können.
  • Zum anderen dürfen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht derart ausgeprägt sein, dass sie eine kontinuierliche ärztliche oder pflegerische Betreuung erfordern.

Bei Zweifeln, ob die ambulante Rehabilitation der stationären vorzuziehen ist, kann der Hausarzt oder der behandelnde Facharzt helfen.

Ziele der ambulanten Rehabilitation

Allgemeine und individuelle Ziele einer Rehabilitation

Die Patientinnen und Patienten sollen mithilfe rehabilitativer Maßnahmen in die Lage versetzt werden, ihren Beruf oder für sie wichtige Alltagsaktivitäten (wieder) ohne Einschränkungen ausführen zu können. Zu diesen allgemeinen Zielen werden bei Beginn einer Rehabilitation individuelle Therapieziele vereinbart, die sich aus den Lebensumständen der Betroffenen ergeben. So mag es für eine Person wichtig sein, das Treppensteigen in den Mittelpunkt der Therapien zu stellen, während es für eine andere Person um eine Verbesserung der Handkraft und Ausdauer gehen kann.

Zwei Frauen führen Übungen mit einem Gymnastikball aus. Dabei werden sie von einer Therapeutin unterstützt.
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Ablauf und Programme

Eine ambulante Rehabilitation erinnert an Abläufe in einer Schule: Die Betroffenen halten sich ca. vier bis sechs Stunden täglich in der Klinik auf und folgen dabei einem festen „Stundenplan“, der aus einem Wechsel von Therapien und Pausen besteht. Zu den Therapien gehören zum Beispiel:

  • Krankengymnastik,
  • Wassertherapie
  • Elektrotherapie,
  • psychologische Beratung,
  • Sozialberatung,
  • Entspannungstherapien,
  • medizinische Trainingstherapie (MTT),
  • Ergotherapie und
  • Massagen.

Der „Stundenplan“ wird individuell nach dem Beschwerdeprofil und der körperlichen Belastbarkeit des Patienten ausgerichtet.

Die Dauer einer ambulanten Reha beträgt meistens 15 Behandlungstage. Damit erreichte Erfolge stabil bleiben, gibt es spezielle Nachsorge-Programme, wie beispielsweise „IRENA“ (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge der Deutschen Rentenversicherung). Das IRENA Angebot kann sowohl nach einer ambulanten als auch nach einer stationären Rehabilitation genutzt werden, wobei diese Maßnahme in der Regel nur durch die Rehabilitationsklinik eingeleitet werden kann.

Formalitäten bei einer ambulanten Rehabilitation

Eine ambulante Rehabilitation kann von dem Patienten / der Patientin beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Der Kostenträger wird dann über die Genehmigung entscheiden. Der Entscheidungsprozess kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen, da der Kostenträger z.B. eine Gutachterin oder einen Gutachter zur Überprüfung des Anspruchs auf eine ambulante Rehabilitation hinzuziehen kann.

Bei einer Anschlussheilbehandlung ist meistens innerhalb von 14 Tagen eine ambulante Reha verfügbar.

Übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Rehabilitationskosten, sind keine Zuzahlungen erforderlich. Ansonsten fallen in der Regel Kosten von 10 € pro Tag an. Eine Entbindung von der Zuzahlungspflicht liegt vor, wenn nur ein geringes monatliches Einkommen besteht. Die Krankenkassen informieren über die Voraussetzungen für eine Entbindung von der Zuzahlungspflicht.

Kostenträger einer Rehabilitationsmaßnahme sind z.B.:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung ggf. mit Beihilfe
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe
  • Polizei/Bundespolizei/Bundeswehr

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Rehabilitationsklinik werden in der Regel erstattet. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung/Reisekostenerstattung muss jedoch bei den Krankenkassen oder bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin gestellt werden. Manche Rehabilitationskliniken bieten auch eigene Fahrdienste an. Ein Anspruch auf Erstattung ambulanter Behandlung liegt grundsätzlich vor, wenn im Schwerbehindertenausweis entweder die Merkzeichen aG, H oder Bl, oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 eingetragen sind. Ansonsten werden Fahrtkosten nur übernommen, wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt verhindert wird.

Für alle Rehabilitationsmaßnahmen besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht für den Arbeitgeber für bis zu maximal sechs Wochen. Danach übernehmen die Sozialleistungs- oder Sozialversicherungsträger die finanzielle Absicherung der erkrankten Arbeitnehmerin oder des erkrankten Arbeitnehmers, so z.B.

  • die Berufsgenossenschaft mit einem Verletztengeld,
  • die Deutsche Rentenversicherung mit einem Übergangsgeld oder
  • in speziellen Fällen die Krankenkasse mit einem Krankengeld.

Ambulante Rehabilitation für die Genesung vor Ort

Eine ambulante Rehabilitation bietet somit den Vorteil, dass Sie als Patientin oder Patient in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Damit gelingt Ihnen die Verbindung zwischen Therapie und Alltag einfacher.  Außerdem können Familienangehörige je nach Bedarf besser in die Therapie miteinbezogen werden. Von Nachteil kann allerdings der mobile Aufwand sein, der immer individuell und standortabhängig ist.

Zuletzt geändert am: 20.04.2020

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