Mutter-Vater-Kind-Kur

Die Erziehung der Kinder, berufliche Herausforderung sowie familiäre Verpflichtungen prägen den Alltag vieler Mütter. Stress, ständiger Zeitdruck und Müdigkeit lassen sich oft nicht vermeiden. Dies erhöht das Krankheitsrisiko der Mütter und oft auch der Kinder. Kommen dann noch Krankheiten und andere Schwierigkeiten im sozialen Umfeld hinzu, kann die Belastung schnell zu groß werden. Schlafstörungen sowie Selbstzweifel sind dabei erste Anzeichen und können sich mit der Zeit zu schweren physischen und psychischen Erkrankungen entwickeln.

Mütter und Väter haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen. Diese Leistung wird dann in Form einer Mutter-Kind-Maßnahme durchgeführt. Auch Väter haben seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern eine Kur durchzuführen.

Abzugrenzen ist eine Mutter/Vater-Kind-Kur von einer medizinischen Reha für Kinder und Jugendliche, bei denen Eltern als Begleitpersonen mit aufgenommen werden können. Auch ist es möglich, dass Eltern ihre Kinder mit zur Reha nehmen, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Ziele

Während der meist 3 wöchigen Kurmaßnahme steht die Kräftigung der Gesundheit von Mutter/Vater und Kind im Vordergrund. Durch Bewegung und gesunde Ernährung soll der Körper regeneriert und gestärkt werden. Durch Gespräche mit dem medizinisch therapeutischen Personal, den Psychologen und den vielen anderen, auf die Bedürfnisse von Mutter/Vater und Kind abgestimmte Personalbesetzung und dem Austausch mit anderen Patienten sollen Stress und Probleme abgebaut werden. Die Entlastung von den Alltagsaufgaben sorgt dafür, dass die Patienten mehr Zeit für ihre Kinder haben. Viele gemeinsame Aktivitäten sorgen für neue Erlebnisse und festigen die Mutter/Vater-Kind-Beziehung.

Ein individuell abgestimmter Therapieplan berücksichtigt die gesundheitliche Situation der Mutter/des Vaters und legt mehrdimensional konkrete Behandlungen bzw. Therapiemaßnahmen fest. Auch wird die persönliche Lebenssituation berücksichtigt und gezielt Unterstützungsmaßnahmen identifiziert.

Stethoskop und Symbol mit Mutter, Vater und Kind.

Vater-Kind-Kurmaßnahmen

Immer mehr wird auch für Männer die Vereinbarkeit von Job, Kindern, Partnerschaft und anderen Verpflichtungen zur Herausforderung. Oft zeigt sich dies in langanhaltender Erschöpfung, Abgeschlagenheit, Reizbarkeit und dem Gefühl, besonders den Pflichten als Vater nicht mehr nachzukommen. Vater-Kind-Kurmaßnahmen finden in eigenen Einrichtungen oder in Mutter-Kind-Kliniken statt, dann in Kleingruppen von mehreren Vätern und Kindern. Meist haben diese Kurkliniken ein spezielles Konzept, welches auf Väter spezialisiert ist. Dies zeigt sich bspw. bei der Zusammenstellung der Therapiemaßnahmen. Wie auch bei einer Mutter-Kind-Kur steht die Gesundheit sowie die Stärkung der Vater-Kind-Beziehung im Vordergrund der Kur.

Voraussetzungen und Beantragung einer Kur

Entsprechend §§ 24 und 41 SGB V haben Mütter und Väter einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind der zuständige Kostenträger für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Als Voraussetzung für die Bewilligung der Kur muss ein Gesundheitsproblem vorliegen, welches direkt mit der hohen Beanspruchung und Belastungen im Zusammenhang steht. Der Hausarzt entscheidet beim Ausfüllen eines Attestes, ob die Mutter/Vater-Kind-Kur als eine Vorsorgemaßnahme oder eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt wird. Liegt das ärztliche Attest vor, kann die Kur bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Anders als bei medizinischen Maßnahmen sonst üblich gilt bei Mutter/Vater-Kind-Kuren nicht der Grundsatz, dass ambulante Einrichtungen einer stationären Behandlung vorgezogen werden sollen. Die Krankenkassen machen nach Bewilligung der Anträge den Familien Vorschläge mit in Frage kommenden Kurkliniken. Patienten können jedoch das Wunsch- und Wahlrecht nutzen und unabhängig von den Vorschlägen der Kostenträger eine Klinik selbst auswählen, sofern sie für die Behandlung geeignet ist.

Artikel vom Expertengremium Reha lektoriert, 10.08.2018

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