Kann eine Reha verlängert werden und was ist dabei zu beachten?
Für Rehabilitationsleistungen ist prinzipiell eine Leistungsdauer von drei Wochen beziehungsweise zwanzig Behandlungstagen vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Reha-Aufenthalt über den genehmigten Zeitraum hinaus zu verlängern.
Voraussetzungen für eine Reha-Verlängerung
Um die Verlängerung der Reha zu erreichen, stellt der behandelnde Arzt einen Verlängerungsantrag. Hierzu haben die Verbände der Krankenkassen einheitliche Vordrucke entwickelt, in welche die wesentlichen Angaben für die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit einzutragen sind.
Neben dem allgemeinen Verlängerungsantrag gibt es indikationsspezifische Anträge für die geriatrische, die psychosomatische und die neurologische Reha sowie für die Rehabilitation abhängigkeitskranker Personen.

Bewilligung einer Verlängerung der Reha
Über die Reha-Verlängerung entscheiden der zuständige Sozialversicherungsträger oder der von diesem eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei Ablehnung der Verlängerung ist es ratsam, beim Renten- oder Unfallversicherungsträger oder der eigenen Krankenkasse Einspruch einzulegen.
Oft erfolgt die Bewilligung im zweiten Anlauf, sofern der Arzt mithilfe eines ausführlichen Gutachtens die medizinische Notwendigkeit einwandfrei nachweist.
Artikel vom Expertengremium Reha lektoriert, 18.01.2018