Was ist bei einer Reha vor der Rente zu beachten?
Sind Sie aufgrund einer Erkrankung weniger als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig, haben Sie Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Bevor die Rentenversicherung einer Zahlung zustimmt, überprüft sie jedoch, ob sich dies durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation vermeiden lässt.
Üblicherweise stimmen die Kostenträger der Rentenzahlung nur zu, wenn es Ihnen auch nach einer Reha nicht möglich ist, mindestens sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
Bei einer Reha vor der Rente handelt es sich um eine Maßnahme für Personen, bei denen aufgrund einer längeren Erkrankung und der damit verbundenen körperlichen Einschränkungen die Beruf- oder Erwerbsunfähigkeit droht. Das Ziel dieser präventiven Rehabilitation besteht darin, die Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern und im besten Fall die Gesundheit wieder herzustellen.
Die Reha vor Rente wird vorwiegend stationär durchgeführt, ist aber ebenso ambulant realisierbar. Voraussetzung ist eine deutliche Minderung beziehungsweise Gefährdung der Erwerbstätigkeit. Grundsätzlich kann diese Rehabilitationsmaßnahme alle vier Jahre erfolgen. Liegen bei Ihnen dringende medizinische Gründe vor, ist eine Antragstellung aber auch schon früher möglich.
Pensionäre haben keinen Anspruch
Befinden Sie sich bereits in Ruhestand, ist diese Reha-Form für Sie nicht zugänglich, da die Finanzierung durch die Rentenversicherung an die Arbeitsfähigkeit geknüpft ist.
Zuletzt geändert am: 18.01.2018