Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die 4QD - Qualitätskliniken.de GmbH, Berlin, (nachfolgend „4QD“) bietet ein allgemein zugängliches Internetportal unter der Internetadresse „www.qualitaetskliniken.de“ an. In diesem Portal werden Daten, Ergebnisse und Informationen von medizinischen Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge bzw. Kliniken und Qualitätsindikatoren mehrerer Qualitätsdimensionen laienverständlich dargestellt. Den Interessierten (Patienten, Angehörigen und behandelnden Ärzten) wird so die Möglichkeit geboten, sich auf schnellem und einfachem Weg ein umfassendes Bild über Behandlungsangebote zu machen.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der 4QD und unseren Rehakliniken. Die AGB gelten nur, wenn  die Rehaklinik Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für alle Leistungsbeziehungen mit Rehakliniken, die über oder im Zusammenhang mit der Plattform Qualitätskliniken.de zustande gekommen sind. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragungserteilung der Rehaklinik gültigen bzw. jedenfalls in der diesem zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass 4QD in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rehaklinik werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 4QD ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn 4QD in Kenntnis der AGB der Rehaklinik die Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit der Rehaklinik (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von 4QD maßgebend.

§ 2 Definitionen

2.1 „Internetportal“ im Sinne dieses Vertrages (einschließlich aller seiner Bestandteile) ist das von 4QD unter der URL „www.qualitaetskliniken.de“ betriebene Internetportal.

2.2 Rehaklinik im Sinne dieses Vertrages ist jede Einrichtung oder der jeweilige Träger dieser Einrichtung nach Abschluss eines Vertrages mit der 4QD.

2.3 „Ansprechpartner“ im Sinne dieses Vertrages (einschließlich aller seiner Bestandteile) sind die unter nachstehendem § 5 benannten Personen, denen auf Seiten der Rehaklinik die in diesem Vertrag geregelten Aufgaben, Rechte und Pflichten zukommen.

2.4 „Leitfaden“ im Sinne dieses Vertrages ist eine Zusammenstellung wesentlicher, die Rehaklinik betreffender Regelungen, die insbesondere Mitwirkungspflichten der Rehakliniken definieren.

2.5 „Fachabteilung“ im Sinne dieses Vertrages sind Organisationseinheiten, die einem eindeutigen Fachabteilungsschlüssel zugeordnet werden können und für die im Sinne der Vertrags im Portal separate Daten zur Verfügung gestellt werden können.

§ 3 Vertragspartner

3.1 Jede gemäß SGB V und SGB VI zugelassene Einrichtung kann Vertragspartner von 4QD im Sinne dieser AGB und Kunde bei „Qualitätskliniken.de“ werden. Vertragspartner ist entweder die jeweilige Einrichtung oder der jeweilige Träger dieser Einrichtung. Der Träger der Rehaklinik kann aus diesem Vertrag keine weitergehenden Rechte ableiten als die Rehaklinik. Die Pflichten der Rehaklinik aus diesem Vertrag gelten für ihren Träger gleichermaßen.

3.2 Eine Einrichtung mit einer IK-Nummer kann mehrere Standorte mit jeweils verschiedenen Standortnummern betreiben. In diesem Falle entscheidet die Rehaklinik, ob eine gesonderte Abbildung im Portal erfolgen soll, einhergehend mit einem separaten Vertrag.

3.3 Ein Träger kann mehrere Rehakliniken betreiben. In diesem Falle ist für jede Einrichtung ein gesonderter Vertrag zu schließen.

3.4 Sollte eine Rehaklinik nicht mehr die vorstehend aufgeführten Anforderungen an ihre Kundenfähigkeit erfüllen, kann dieser Vertrag von jedem der Vertragspartner außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

§ 4 Vertragsschluss und -inhalt

4.1 Jede Einrichtung oder der jeweilige Träger dieser Einrichtung (Interessent) kann an 4QD zwecks Abschluss eines Vertrages herantreten. Die Einrichtung kann vor Vertragsabschluss zwischen verschiedenen Leistungsangeboten wählen. Zum Inhalt der Angebote und den jeweiligen Preisen wird auf das Internetportal und die jeweils gültige Preisliste verwiesen.

4.2 Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

  1. Online - über das Webportal Qualitätskliniken.de
    Der Interessent kann über das Webportal Qualitätskliniken.de ein Formular mit allen notwendigen Daten vollständig ausfüllen. Nach der Wahl des Leistungsangebots gibt der Interessent mit dem Absenden des Formulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. 4QD wird zunächst den Zugang des Angebotes per Mail bestätigen (Eingangsbestätigung). Erst nach Prüfung der Daten auf Vollständigkeit und Eignung des Interessenten wird 4QD den Vertragsschluss ausdrücklich bestätigen (Annahmebestätigung).
  2. Offline
    Soweit der Interessent sich an 4QD schriftlich oder telefonisch mit dem Anliegen wendet, einen Vertrag abzuschließen, werden ihm die Angebotsunterlagen zugesendet oder zum Ausdrucken auf der Webseite zur Verfügung gestellt. Mit der Übermittlung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an 4QD in Textform (per Mail, Fax oder schriftlich) gibt der Interessent ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Nach Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit der Daten nimmt 4QD dieses Angebot durch eine Bestätigung in Textform an.

4.3 Ein Wechsel zwischen eventuell unterschiedlichen Leistungsangeboten ist jederzeit zu den zu dem Zeitpunkt geltenden Bedingungen und Voraussetzungen möglich, wenn die Rehaklinik dies in Textform gegenüber 4QD erklärt und 4QD diesen Wechsel ausdrücklich in Textform bestätigt.

4.4 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich aus diesem Vertrag, dem Leitfaden und der Preisliste – jeweils in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Ansprechpartner

5.1 Die Rehaklinik benennt bei Abgabe des Vertragsangebotes/bei der Anmeldung im Internetportal gegenüber 4QD einen Ansprechpartner für die administrativen und einen für die inhaltlichen Belange.

5.2 Der inhaltliche Ansprechpartner ist die gegenüber der 4QD durch die Rehaklinik in allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen des Vertrages bzw. bei der Durchführung des Vertrages autorisierte Person. Die Kommunikation mit der Rehaklinik erfolgt in inhaltlichen und organisatorischen Fragen ausschließlich mit diesem Ansprechpartner und in der Regel per E-Mail. Dem inhaltlichen Ansprechpartner kommt insbesondere die Aufgabe zu,

  • alle für das Internetportal bestimmten Daten, Ergebnisse und Informationen gemäß den in diesem Vertrag einschließlich aller seiner Bestandteile getroffenen Bestimmungen bereit zu stellen sowie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und für deren Aktualisierung Sorge zu tragen sowie diese gemäß der vorstehenden Regelung des Leitfadens freizugeben;
  • für die Aktualität der übergebenen Daten zu sorgen und 4QD insbesondere darauf hinzuweisen, wenn sich Änderungen ergeben.

5.3 Der administrative Ansprechpartner ist befugt bzw. bevollmächtigt, alle mit Wirkung für und gegen die Rehaklinik rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie alle Handlungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag  bei 4QD stehen.

5.4 Die Rehaklinik teilt 4QD etwaige nach Abschluss dieses Vertrages eintretende Änderungen zum Ansprechpartner unverzüglich mit. Bis zum Eingang einer entsprechenden Mitteilung gilt der Ansprechpartner als vertretungsbefugt für den Vertragspartner bzw. für die Rehaklinik.

§ 6 Pflichten der Rehaklinik

6.1 Aktualisierungen der Daten des Ansprechpartners

Die Rehaklinik verpflichtet sich, nur aktuelle, korrekte und vollständige Daten an 4QD zu übermitteln und erkannte Fehler sofort zu melden bzw. zu korrigieren.

6.2 Beteiligung an Audits und sonstigen Datenvalidierungen

Die Rehaklinik verpflichtet sich ferner, sich an Audits und sonstigen Datenvalidierungen zu beteiligen. Sie wird insbesondere im Rahmen von Validierungsaudits als zu überprüfende Rehaklinik gemäß den hierzu im Leitfaden getroffenen Bestimmungen mitwirken. Die Auditierung erfolgt nach den dort festgelegten Regeln.
Die Rehaklinik trägt dafür Sorge, dass sie einer etwaigen, jederzeit möglichen Datenvalidierung durch Beauftragte der 4QD zustimmt und hierbei ordnungsgemäß, insbesondere im erforderlichen Umfang, mitwirkt.
Die bei der Durchführung von Audits zur Validierung von Daten entstehenden Reisekosten trägt die Rehaklinik.

6.3 Erhebung, Lieferung, Aktualisierung und Löschen von Daten

Die Einzelheiten zur Erhebung, Lieferung, Aktualisierung und Löschen von Daten der Rehaklinik ergibt sich aus dem Leitfaden. Hier ist insbesondere festgelegt, zu welchen Zeitpunkten die Rehaklinik welche Daten in welcher Form unter Zuhilfenahme welcher Unterlagen zu erheben und selbsttätig in das Internetportal einzustellen hat.
Die Kosten für die Erhebung und Ermittlung dieser Daten trägt die Rehaklinik.

6.4 Veröffentlichung, Prüfung und Löschung der Daten

Die Rehaklinik stimmt durch die Freigabe der vorstehend genannten Daten im Kundenbereich der Veröffentlichung dieser Daten im Internetportal zu. 4QD ist nicht verpflichtet, die von der Rehaklinik zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Zurverfügungstellung der Daten verfolgten Zweck zu erreichen. Soweit 4QD die seitens der Rehaklinik übermittelten Daten überprüft, können diese zurückgewiesen werden, wenn sie nicht plausibel, unvollständig oder fehlerhaft sind und/oder nicht der jeweils gültigen Spezifikation entsprechend erscheinen. 4QD wird hierzu die Fehlerursache ermitteln und diese der Rehaklinik mitteilen. Stellt 4QD bei einer Überprüfung fest, dass die im Internetportal zur Rehaklinik veröffentlichten Daten nach den Vorgaben des Leitfadens veraltet sind, wird die Rehaklinik hierüber unverzüglich informiert. Nach Ablauf von vier Wochen ohne entsprechende Aktualisierung behält sich 4QD vor, Daten der Rehaklinik nicht mehr im Internetportal darzustellen. Bei bestehender Lieferverpflichtung hat das Fehlen von aktuellen Daten direkten Einfluss auf die Klinikbewertung und das Ranking im Portal.

§ 7 Entgelt für die Nutzung des Internetportals

7.1 Die Nutzung des Internetportals ist für die Rehaklinik kostenpflichtig. Die Höhe und Zusammensetzung des Nutzungsentgelts ergibt sich aus der Preisliste, welche in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages ist. In der Preisliste sind auch die Merkmale angegeben, die Einfluss auf die Höhe des Entgeltes haben.

7.2 Die Höhe des Entgeltes hängt von verschiedenen Parametern (z.B. Anzahl der Fachabteilungen) ab, zu deren Angabe die Rehaklinik in ihrem Angebot verpflichtet ist. Die Klinik ist ferner verpflichtet, alle diesbezüglichen Vertragsangaben stets aktuell zu halten, regelmäßig zu überprüfen und Änderungen 4QD unverzüglich mitzuteilen.

7.3 Eine Anpassung des vertraglich geschuldeten Entgeltes erfolgt in dem Monat, der der Mitteilung über Änderungen folgt. Stellt sich heraus, dass die Mitteilung über die Änderung verspätet erfolgt, ist 4QD berechtigt, eine Abrechnung ab dem tatsächlichen Eintritt der Änderung zu vorzunehmen. 

7.4 Kommt die Rehaklinik mit der Zahlung in Verzug, ist 4QD berechtigt für die Dauer des Verzuges die Daten der betroffenen Rehaklinik im Internetportal zu sperren. Weitergehende gesetzliche Verzugsfolgen bleiben davon unberührt.

§ 8 Vertragsänderungen, Sonderkündigungsrecht

8.1 Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht der Vertragspartner auf die Einhaltung des vorbezeichneten Schriftformerfordernisses.

8.2 Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB und der in Bezug genommenen Unterlagen bzw. Anlagen (Leitfaden, Preisliste) unterliegen ihrer Natur nach einer laufenden Fort- bzw. Weiterentwicklung werden durch 4QD gegebenenfalls angepasst und verändert. Im Verhältnis zwischen 4QD und der Rehaklinik erlangt die jeweilige geänderte Fassung dieser Dokumente Gültigkeit, sobald die Änderung im Internetportal online gestellt und die Rehaklinik hierauf von 4QD aufmerksam gemacht worden ist bzw. per Mail an den administrativen Ansprechpartner versandt wurde. Die Rehaklinik stimmt bereits hiermit allen ihr auf diesem Weg bekannt gemachten Änderungen der Dokumente zu und erkennt sie als verbindlich an.

8.3 Die Rehaklinik hat das Recht, innerhalb von sechs Wochen, nachdem ihr eine Änderung der vorgenannten Dokumente von 4QD bekannt gemacht worden ist, diesen Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen, wenn und soweit die Anpassung die vertraglichen Rechts und Pflichten der Parteien wesentlich ändert. Nach Ablauf der vorgenannten Frist erlischt das Kündigungsrecht.

§ 9 Urheberrecht, Nutzungsrechte

9.1 Soweit die Rehaklinik im Rahmen dieses Vertrages oder bei der Vertragsumsetzung an 4QD Daten, Datenträger, Bilder oder sonstige Materialien liefert, an denen Urheberrechte oder Nutzungsrechte bestehen, einschließlich Unterlagen, Skizzen oder Dokumentationen übermittelt (nachfolgend insgesamt „Daten“), ist 4QD berechtigt, diese Daten in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie Dritten zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Die Rehaklinik sichert zu, dass die von ihr gelieferten Daten frei von Rechten Dritter sind und die ungehinderte Nutzungsrechtsausübung einschließlich der Weiterbearbeitung durch 4QD im Rahmen der Vertragsumsetzung nicht tangiert wird. Für den Fall, dass ein Dritter 4QD gegenüber Rechte behauptet, die 4QD in der vertragsgemäßen Nutzung der Daten behindern, wird 4QD die Rehaklinik unverzüglich über diese Ansprüche informieren. Die Rehaklinik wird 4QD bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und 4QD jeglichen Schaden, der dieser wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen.

9.2 4QD hat das Recht, alle Daten, die von der Rehaklinik zur Verfügung gestellt werden oder bei bzw. während der Zusammenarbeit der Parteien entstehen, ohne sachliche, zeitliche oder räumliche Beschränkungen zu verwerten oder verwerten zu lassen. Soweit diese Daten urheberrechtlich geschützte Werke sind, räumt die Rehaklinik 4QD hieran übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten ein.

9.3 Zur vollständigen oder teilweisen Ausübung der Rechte bedarf es keiner weiteren Zustimmung von Seiten der Rehaklinik. Sollte eine Bearbeitung der Daten im urheberrechtlichen Sinn notwendig werden oder stattfinden, so verpflichtet sich die Rehaklinik bereits jetzt unwiderruflich, alle ihm möglicherweise in Zukunft aufgrund gemeinschaftlicher oder selbständiger Urheberrechte zustehenden Nutzungs- und Bearbeitungsrechte auf 4QD zu übertragen. 4QD nimmt diese Übertragung hiermit an.

9.4 Die Rechtseinräumung bleibt von der Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt. Eine Verpflichtung von 4QD, der Rehaklinik die während der Dauer des Vertragsverhältnisses geschaffenen Daten zugänglich zu machen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.5 Das Internetportal einschließlich der darin online zugänglich gemachten Daten (Dokumente und Unterlagen) sowie die Arbeitsergebnisse sind bzw. werden mit Schutz- und Namensvermerken versehen, die auf die Rechte, insbesondere die Urheberschaft von 4QD hinweisen. Der Rehaklinik ist es nicht gestattet, diese Schutz- bzw. Namensvermerke zu verändern, zu löschen oder auf sonstige Weise unkenntlich zu machen. Dies gilt auch für von der Rehaklinik im Rahmen des Vertragszwecks zulässigerweise hergestellte Vervielfältigungen der vorbezeichneten Materialien bzw. Gegenstände.

9.6 Sofern und soweit die Rehaklinik auf Grund ihres Mitwirkungsbeitrags hinsichtlich eines Arbeitsergebnisses als Miturheber im Sinne des § 8 UrhG zu qualifizieren ist, verzichtet die Rehaklinik bereits hiermit auf das ihr grundsätzlich zustehende Recht auf Urheberbenennung und sonstige Urheberrechte.

§ 10 Haftung, Ranking, Veröffentlichung

10.1 4QD und die Rehaklinik haften gegenseitig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für die Aufbereitung und Darstellung der Daten der Rehaklinik im Internetportal.
Falls wider Erwarten die Darstellung der Daten der Rehaklinik oder der Daten im Internetportal oder Bereichen des Internetportals von Dritten rechtlich angegriffen werden sollte, kann 4QD hierauf durch Änderung des Auftritts oder der Darstellung oder auch durch teilweises oder zeitweises Aussetzen der Darstellung reagieren. 4QD wird sich rechtlich verteidigen, ist jedoch zu weiteren Schritten gegenüber der Rehaklinik nicht verpflichtet.

10.2 Die Rehaklinik hat keinen Anspruch darauf, dass sie mit den von ihr gelieferten Daten eine bestimmte Qualitätsstufe erreicht. Die Rehaklinik wird unter Einbeziehung der definierten Dimensionen dargestellt und kann nicht bezüglich einzelner Kriterien oder Krankheitsbilder verlangen, im Internetportal gesondert oder nicht dargestellt zu werden.

10.3 Die Rehaklinik kann in ihrem Internetauftritt oder in anderer Weise auf die Darstellung im Internetportal hinweisen. Wird der Teilnahmehinweis von Dritten rechtlich beanstandet, wird die Rehaklinik 4QD darüber informieren und ihre Darstellung soweit erforderlich anpassen. 4QD kann bei Bedarf Regelungen beschließen, wie die Rehaklinik auf die Teilnahme am Internetportal ihrerseits hinweisen kann. Die Rehaklinik wird diese Regelungen umsetzen, wenn sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Teilnahme am Internetportal und die Bewertung hinweist.

10.4 Vorsorglich stimmt die Rehaklinik hiermit ausdrücklich und vollumfänglich der Veröffentlichung ihrer dem Internetportal zur Verfügung gestellten und freigegebenen Daten zu.

§ 11 Dauer und Beendigung dieses Vertrages, Kündigung

11.1 Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner ordentlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein Kalenderjahr.

11.2 Hiervon unberührt bleibt das Recht eines jeden Vertragspartners, diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit gegebenenfalls sofortiger Wirkung zu kündigen.

11.3 Die Kündigung und die einvernehmliche Beendigung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

11.4 4QD ist dazu berechtigt, die auf die Rehaklinik bezogenen, im Internetportal veröffentlichten bzw. online zugänglich gemachten Daten unmittelbar nach Beendigung dieses Vertrages irreversibel zu löschen.

§ 12 Datenschutz

4QD hält die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung von Patienten ein und garantiert Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Sorgfalt beim Umgang mit den Daten, Informationen und Ergebnissen aus den teilnehmenden Einrichtungen. Auf die jeweils gültige, auf der Webseite im Menüpunkt Datenschutz veröffentlichte Datenschutzerklärung von 4QD wird verwiesen.

§ 13 Geheimhaltung

13.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Unterlagen, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, und solche anderen Daten, die sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten.

13.2 Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.

13.3 Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.

13.4 Die Geheimhaltungspflicht nach 13.2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Der vorliegende Vertrag einschließlich aller seiner weiteren Bestandteile beinhaltet, vorbehaltlich der Regelung des § 8.2, sämtliche Vereinbarungen der Vertragspartner im Hinblick auf den Vertragsgegenstand.

14.2 Vorliegende Vereinbarungen ersetzen mit Inkrafttreten dieses Vertrages alle etwaigen früheren Vereinbarungen der Vertragspartner im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und heben diese in vollem Umfang auf.

14.3 Die Rehaklinik kann ihre aus diesem Vertrag resultierende Rechts- und Pflichtenstellung insgesamt nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von 4QD auf Dritte übertragen.

14.4 Die Rehaklinik kann gegenüber Zahlungsansprüchen von 4QD nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder von 4QD ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch die Rehaklinik gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

14.5 Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass durch diesen Vertrag keine gesellschaftsrechtliche Beziehung begründet wird.

14.6 Sofern und soweit für die Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit zwischen den Vertragspartnern ein staatliches Gericht zuständig ist, wird das Landgericht Berlin vereinbart.

14.7 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind als durch diejenigen wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen als ersetzt anzusehen, die dem von den Vertragspartnern mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten Zielen am nächsten kommen. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend. Sollten in diesem Vertrag vereinbarte Fristen unwirksam sein, gelten die jeweils gesetzlich noch zulässigen Fristen als vereinbar.

Anbieterkennzeichnung:
4QD - Qualitätskliniken.de GmbH
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Tel.: +49 30 325036-50
E-Mail: info@qualitaetskliniken.de
Gesetzliche Vertreter:
Annabelle Neudam
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 124 404 B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE270098100

zuletzt geändert am: 01.01.2020

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