Reha unter Coronabedingungen

Seit März 2020 hat COVID-19 die gesamte Welt im Griff. Nachdem sich die Infektionsraten im Sommer deutlich rückläufig zeigte und in ganz Deutschland spürbare Lockerungen der Schutzmaßnahmen stattfanden, kehrten auch Rehakliniken zu ihrem Betrieb zurück. Seit einigen Wochen schnellen die Inzidenzen wieder bundesweit in die Höhe, so dass erneute Einschränkungen beschlossen werden mussten. Wie der Rehabetrieb unter den aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und den regionalen Gesundheitsämtern stattfindet, was das für Patientinnen und Patienten bedeutet, wie Therapien ablaufen und wie sich der Klinikalltag gestaltet, haben wir hier zusammengefasst:

Nicht ohne meine Maske: Allgemeine Hygienevorgaben

Ob beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der Arztpraxis – Schutzmasken gehören derzeit zum Alltag. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist daher auch in Rehakliniken erforderlich. Kliniken nehmen bauliche Maßnahmen vor, wie Patientinnen und Patienten sie auch aus dem Supermarkt kennen: Plexiglasscheiben als sogenannter Spuckschutz kommen an der Rezeption oder in der Cafeteria zum Einsatz. Alle Räumlichkeiten werden so oft wie möglich gelüftet. Anhand von Markierungen und Warntafeln werden Patient:innen auf das Einhalten der Abstandsregelungen hingewiesen. Leider bleibt es nicht aus, dass manche Bereiche der Kliniken komplett geschlossen bleiben müssen oder die Nutzung nur eingeschränkt möglich ist.

Nehmen Rehakliniken momentan Patient:innen auf?

Ja, die Rehakliniken haben geöffnet und nehmen sowohl stationär als auch ambulant Patient:innen auf. Anschlussheilbehandlungen (AHB) finden genauso statt wie Heilverfahren, Entwöhnungsbehandlungen oder Mutter/Vater-Kind-Kuren. Seit dem kurzzeitigen Aufnahmestopp im April 2020 kommt es aber weiterhin zu längeren Wartezeiten. Aufgrund von lokal hohen Hospitalisierungsraten oder auch Coronaausbrüchen, kann es zu vorübergehenden Schließungen von Rehakliniken kommen. Auch muss vereinzelt der Rehastart verschoben werden, da weniger Patient:innen in den Rehakliniken sein dürfen.

Hygieneregeln von Rehakliniken während der Corona-Pandemie dargestellt in Piktogrammen.

Symptome und Krankheitsgeschichte erfragen: Schutz der Patienten hat oberste Priorität

Damit sowohl neu anreisende als auch bereits in der Reha befindliche Patientinnen und Patienten maximal vor einer Corona-Infektion geschützt sind, müssen schon vor der Anreise Informationen eingeholt werden:

  • Gibt es Symptome?
  • Hatte der Patient Kontakt zu COVID-Erkrankten?
  • Wurde bereits eine Infektion durchgemacht?
  • Besteht eine aktuelle Infektion?
  • Besteht ein vollständiger Impfschutz?

Dies ist wichtig, damit in einem Verdachtsfall keine unnötige Reise angetreten wird, ein Patient oder eine Patientin nicht direkt nach dem Ankommen in Quarantäne muss oder bei unentdeckten Verläufen andere angesteckt werden. Bei der Anreise werden diese Angaben erneut überprüft und die Patient:innen über die besonderen Verhältnisse vor Ort genaustens informiert. Patientinnen und Patienten sollten direkt nach der Ankunft eine allgemeine Hygieneschulung erhalten, in der Husten- und Niesetikette, Händehygiene und das korrekte Tragen des Mund-Nasen-Schutzes erklärt wird.

Arzt und Patientin im Aufnahmegespräch mit Checkliste.

Begleitperson mitbringen – im Einzelfall möglich

Ob eine Begleitperson mit zur Reha kommen kann, muss direkt mit der Klinik besprochen werden. Aufgrund der Abstandsregelungen können Einrichtungen im Moment deutlich weniger Patient:innen aufnehmen als gewöhnlich, da ist jeder Platz wichtig. Außerdem müssen sich Begleitpersonen an ähnlich strenge Regeln wie die Patient:innen halten, auch wenn sie in der freien Zeit die Klinik verlassen, um Mitpatienten nicht zu gefährden. In der Regel werden daher alle Patient:innen in Einzelzimmern untergebracht.

Die Menge macht’s – kleine Gruppen und weniger Kontakte

Rehakliniken müssen routinierte Abläufe, Personaleinsatz, Mitarbeiterplanung und Zusammensetzung von Patientengruppen überdenken und anders organisieren. Das liegt daran, dass sowohl zur Prävention als auch zur Kontaktnachverfolgung bei Auftreten einer Infektion möglichst wenig unterschiedliche Menschen miteinander arbeiten sollten. Einige Kliniken arbeiten deswegen mit kleineren Teams, die festen Bereichen zugeordnet sind, so dass im Falle einer Infektion nur eine kleine Gruppe Menschen unter Quarantäne gestellt werden muss und der Klinikbetrieb weitergehen kann.

Ähnlich funktioniert es mit Patientengruppen: Nach Möglichkeit wird schon bei der Anreise sichergestellt, dass bestimmte Patientinnen und Patienten in festen Gruppen sowohl die therapeutischen Angebote wahrnehmen als auch beim Essen zusammensitzen. Diesen Patientengruppen könnte z.B. auch ein gleichbleibender Therapeut zugeordnet werden. Grundsätzlich sind die Gruppen viel kleiner als vor Corona.

Digitale Angebote ergänzen persönliche Therapie

Einige der sonst als Gruppentherapie angebotenen Verfahren werden als Einzeltherapie angeboten. Eine vollständige Umwandlung in Einzeltherapien dürfte an personellen und räumlichen Engpässen scheitern. Deswegen greifen Rehakliniken mitunter auf gut funktionierende digitale Alternativen zurück. Patientenschulungen, Entspannungsverfahren und Therapieanleitungen können in den Kliniken oder ambulanten Einrichtungen sehr gut durch digitale Angebote ersetzt oder ergänzt werden. Telemedizinische Anwendungen ermöglichen innerhalb und außerhalb von Kliniken den persönlichen Austausch.

Arzt-Patienten-Gespräch via Computer.

Yoga an der frischen Luft

Manche Klinikbereiche können nur unter strengen Auflagen oder gar nicht genutzt werden, da die Infektionsgefahr nach aktuellem Wissenstand zu hoch ist. Dazu zählt leider häufig das Schwimm- und Bewegungsbad. Sofern möglich wird eine Vielzahl therapeutischer Angebote an der frischen Luft angeboten. Bewegung in der Natur kann sehr gut in kleineren Gruppen mit größerem Abstand organisiert werden. Laufgruppen, Yoga & Gymnastik, Meditation aber auch Gesprächsrunden und Schulungen können unter freiem Himmel angeboten werden.

Alles in allem verlaufen die therapeutischen Anwendungen anders. Vielfach kann dies sogar zum Vorteil der Patientinnen und Patienten sein und bietet eine Chance, Behandlungskonzepte in der Rehabilitation neu zu definieren.

Outdoor Sport einer Rehagruppe.
Bildnachweis: Wilfried Gerhartz, Paracelsus-Kliniken

Organisation ist alles

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen – eine oft gebrauchte Floskel, die selten mehr Auswirkungen auf den Alltag hatte als jetzt. Damit auch in Rehakliniken sowohl vorsorglich als auch im Falle einer Infektion alles nach Plan läuft, braucht es durchdachte Konzepte, klare Kommunikation und eine gute Organisation.

Das beginnt schon damit, dass für jeden Raum in der Klinik klar sein muss, wie viele Menschen sich maximal darin aufhalten dürfen, um die vorgegebenen Abstände wahren zu können. Hinweisschilder müssen solche Begrenzungen benennen. Und wie kommt man eigentlich zu den verschiedenen Bereichen der Klinik, insbesondere dann, wenn Flure eng sind und sich in Gängen zu beliebten Zeiten (z.B. zu den Mahlzeiten) beinahe Staus bilden? Clevere Laufwege müssen her und natürlich intelligente Leitsysteme.

Unbedingt wichtig ist auch die regelmäßige Überwachung und Erfassung von Krankheitssymptomen. Bei Coronainfektionen ist insbesondere das Ausbrechen von Fieber ein wichtiger Hinweis auf eine Erkrankung. Daher gehört das Fiebermessen in den Rehakliniken zur täglichen Routine.

Medizinische Schutzmaske und ein Fieberthermometer auf einem Tisch.

Die Familie kommt zu Besuch

Bei einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt freut man sich über Besuch. In Zeiten von Corona wird es auch hier weiter Einschränkungen geben müssen. Während in der Akutphase der Pandemie gar keine Besuche erlaubt waren, sind nun Lockerungen möglich. Rehakliniken treffen hierzu individuelle Regelungen, die mit den lokalen Behörden abgestimmt sind. Meistens wird man schon zu Beginn der Reha festlegen, wer zum Kreise der Besucher gehören wird und kann auch nur eine begrenzte Zahl von Freunden und Verwandten angeben. Auch dies dient der Vorbeugung von weiteren Ansteckungen und einer leichteren Kontaktnachverfolgung im Falle einer Infektion. In einigen Regionen sind derzeit nur Besucher erlaubt, die die 2G-Regel (geimpft oder genesen) oder sogar die 2G+-Regel (zusätzlich aktueller negativer Testnachweis) erfüllen. Andere Kliniken haben für ihre Einrichtung ein Besuchsverbot ausgesprochen. Vor einem anstehenden Besuch sollte man sich direkt auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtung informieren.

Freizeit – ein Appell an Solidarität und Mitdenken

Die besten Regeln und vorsorglichsten Maßnahmen wirken nur dann, wenn alle an einem Strang ziehen und sich daran halten. Besonders herausfordernd ist das in der therapiefreien Zeit, in der Patientinnen und Patienten sich auch außerhalb des Klinikgeländes aufhalten, die Umgebung entdecken und das eine oder andere Café in der Nähe besuchen können. Die Vorschriften der Klinik gelten hier schon rein rechtlich gesehen nicht mehr. Umso wichtiger, dass allen Beteiligten einleuchtet, wie wichtig die Einhaltung der auch im Alltag zu Hause geltenden Regeln (Maskenpflicht, Abstandsregeln) in der Klinikumgebung ist. Zum Schutz der Mitpatienten und der Mitarbeiter in der Reha.

Mit Mund-Nasen-Schutz im Café

Im Fall der Fälle

Bei allen Sicherheitsmaßnahmen gibt es dennoch keine Garantie dafür, dass nicht doch ein Patient positiv auf COVID-19 getestet wird. Das ist kein Grund zur Panik. Gute Konzepte und die oben beschriebenen Maßnahmen stellen sicher, dass der Betrieb der Reha im Regelfall weitergehen kann, für die richtige medizinische Behandlung gesorgt ist und größere Erkrankungswellen vermieden werden.

In der Regel wird den Patienten Quarantäne verordnet. Das heißt, sie werden zunächst weiter auf den eigenen Zimmern versorgt, womit die Ansteckung weiterer Personen vermieden werden soll. Dies wird solange fortgeführt, bis durch einen Test nachgewiesen wird, ob eine COVID-19-Ansteckung vorliegt oder nicht. Sollte der Test positiv sein, bleiben die Betroffenen weiterhin in Quarantäne bzw. wird je nach Schwere des Krankheitsverlaufs in ein Krankenhaus verlegt. Tritt Long/Post-Covid auf, kann eine spezialisierte Reha notwendig sein.

Grundsätzlich gilt, dass sich Patient:innen mit Symptomen direkt beim medizinischen Personal melden sollten.

Wie sicher ist eine Reha in der Pandemie?

Auch wenn die Rehakliniken alles tun, um einen Coronaausbruch in den Einrichtungen zu vermeiden, kann dies natürlich nicht garantiert werden. Umso wichtiger ist es, dass sich die Patient:innen und Mitarbeitenden an alle geltenden Regelungen halten. Trotz Pandemie ist für viele Patient:innen der Reha-Aufenthalt wichtig, um die eigene Gesundheit wieder herzustellen. Ein Aufschub oder eine Absage der Reha z. B. nach stattgefundenen Operationen oder akuten Ereignissen wie einem Schlaganfall ist nicht möglich oder hätte einen verzögerten Heilungsprozess zur Folge.

Um den bestmöglichen Schutz vor COVID-19 in den Rehakliniken sicherzustellen, hat DAS REHAPORTAL den „Corona-Check“ entwickelt. Die von Expert:innen festgelegten Maßnahmen stellen einen Standard zum Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden vor einer Corona-Erkrankung in Rehakliniken dar. Rehakliniken, die alle Maßnahmen erfüllen, sind veröffentlicht und mit dem „Corona-Check“ gekennzeichnet.

Reha abgebrochen - was nun?

Prinzipiell kann eine Rehamaßnahme sowohl von Patient:innen als auch durch die Rehaklinik abgebrochen werden. Ist man selbst erkrankt und kann sich zu Hause besser von einer Corona-Infektion erholen oder dort besser betreut werden, kann ein Abbruch sinnvoll sein. Auch, wenn Angehörige erkrankt sind und man sich zu Hause um Kinder oder Familie kümmern muss, wenn durch die Corona-Pandemie zum Beispiel Schulen oder Kindergärten geschlossen sind. 

In beiden Fällen kann eine Reha zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder nachgeholt werden. Die Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung) zeigen sich in der aktuellen Situation kulant und finden unbürokratische Lösungen. Auch eine noch nicht angetretene Reha kann verschoben und später nachgeholt werden. Der Bewilligungsbescheid ist in der aktuellen Situation 12 Monate gültig. Patient:innen sollten sich dazu jedoch sobald wie möglich mit den Kostenträgern in Verbindung setzen.

Zuletzt geändert am : 24.11.2021

Beitrag jetzt teilen
E-Mail
Twitter
Facebook
Whatsapp

Autor

afgis-Qualitätslogo mit Ablauf 2024/04: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über 4QD-Qualitätskliniken.de GmbH und das Internet-Angebot: www.qualitaetskliniken.de

Unser Angebot erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige
Gesundheitsinformationen im Internet.

Unsere Partner