Reha-Kosten

Eine medizinische Rehabilitation ist vor allem nach Krankenhausbehandlungen eine wichtige Hilfe, um in den Alltag zurückzufinden oder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Sie ist mit sehr hohen Kosten verbunden, die meistens von den jeweiligen Trägern übernommen werden. In bestimmten Fällen muss man als Selbstzahler aktiv werden oder Zuzahlungen leisten. Deshalb ist es wichtig, vor einer Reha zu überprüfen, welchen Anspruch man geltend machen darf.

Nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus findet bei schwereren Erkrankungen eine Anschlussheilbehandlung bzw. eine Anschlussrehabilitation statt. Dabei handelt es sich um eine Reha, die infolge der Erkrankung organisiert wird und sich von anderen Reha-Angeboten dadurch unterscheidet, dass Sie auf einen Reha-Platz nicht lange warten müssen, sondern meistens innerhalb von 14 Tagen mit der Rehabilitation starten können. Außerhalb dieses Zeitraums muss eine Reha selbstständig beantragt werden und es kann lange dauern, ehe Sie einen Platz für eine ambulante oder stationäre Reha erhalten. In beiden Fällen sind die Leistungen, die Kosten und die Dauer zu prüfen.

Wer kommt für die Kosten auf? – Rentenversicherung oder Krankenversicherung?

Damit Sie die Grenzen und Möglichkeiten einer Reha besser einschätzen können, sollten Sie zunächst prüfen, wer für Ihre Reha die Kosten trägt. Meistens übernehmen die Renten- oder die Krankenversicherungen die Kosten. In bestimmten Fällen sind aber auch andere Träger verantwortlich. Stellen Sie den Antrag zunächst an Ihre Krankenversicherung. Der Antrag wird dann an die verantwortliche Stelle weitergeleitet. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn Sie auf einmal mit Ihrer Rentenversicherung in Kontakt treten müssen. Das Verfahren nimmt viel Zeit in Anspruch, stellen Sie Ihren Reha-Antrag daher frühzeitig.

Alle Kostenträger im Überblick:

  • Gesetzliche Rentenversicherung (in den allermeisten Fällen zuständig für die medizinische und berufliche Rehabilitation)
  • Gesetzliche Krankenversicherung (trägt Kosten für die medizinische Rehabilitation)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (zuständig bei Berufs- und Arbeitsunfällen sowie für Schüler und Studenten)
  • Bundesagentur für Arbeit (Kostenträger für berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Träger vorhanden ist)
  • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge (bezahlt die Reha für Verletzte aus Bundeswehreinsätzen und Zivildiensten)
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe (für Jugendliche und Studenten bis 27 Jahren mit psychischer Erkrankung)
  • Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe (wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und für Menschen mit Behinderung)
Gesundheitskarte mit Euromünzen und Eurogeldscheinen.
© Stockfotos-MG / Fotolia

Welche Leistungen sind enthalten?

Zu den Standardleistungen gehört die medizinische Betreuung, Unterkunft und Verpflegung während eines dreiwöchigen Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung.

Bei den Leistungen ist nicht entscheidend, ob Sie eine ambulante oder stationäre Reha anstreben bzw. erhalten, sondern welches Krankheitsbild besteht und therapiert werden soll. Die Leistungen sind also nicht frei wählbar, sondern abhängig von den medizinischen Befunden und Prognosen. Der Anspruch ergibt sich aus der medizinischen Notwendigkeit sowie aus der Rehabilitationsfähigkeit in Kombination mit einer positiven Rehabilitationsprognose. Zudem sind die persönlichen und versicherungsrechtlichen Bedingungen der Rentenversicherungen und Krankenversicherungen zu beachten.

Eigene Zuzahlung bei einer Reha

In der Regel müssen Sie eine Zuzahlung leisten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Reha-Tag sind 10 Euro zu zahlen. Diese können aber mit vorherigen Zuzahlungen für medizinische Behandlungen verrechnet werden. Ausnahmen und Obergrenzen hängen vom jeweiligen Träger ab.

Die Zuzahlungsgrenze bei den Rentenversicherungen sind 42 Tage. Bei einer Anschlussheilbehandlung über die Rentenversicherungen liegt die Grenze bei 14 Tagen. Auf Antrag ist eine Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung möglich, sofern damit unzumutbare Forderungen erhoben werden.

Bei Krankenkassen gibt es keine zeitliche Obergrenze, es sei denn die ambulante Reha dauert länger als 42 Tage oder die stationäre Reha dauert länger als sechs Wochen. Bei der Anschlussheilbehandlung über Krankenkassen werden meistens 28 Tage angerechnet.

Ist der Kostenträger der Reha eine Unfallversicherung, entfällt die Zuzahlung – ebenso, wenn Sie eine Reha für Ihre minderjährigen Kinder beantragen.

Der Antrag

Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung wird von den Sozialdiensten oder dem Entlassmanagement der Kliniken übernommen. Alle anderen Reha-Formen sind selbstständig zu beantragen. Hierfür bieten die Träger Formulare an, die Sie im Internet downloaden können. Sie können auch mit Ihrem behandelnden Arzt einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Das hat den Vorteil, dass medizinisch notwendige Fakten sofort eingetragen werden können. Neben den Antrag auf Rehabilitation sind ein Selbstauskunftsbogen und ärztliche Befunde beizulegen. Den fertigen Antrag senden Sie an den zuständigen Träger; im Zweifelsfall aber immer an Ihre Kranken- oder Rentenversicherung.

Reha-Maßnahmen und Selbstzahler

Sie können jederzeit Reha-Maßnahmen nutzen, wenn Sie diese selbstständig bezahlen. Hierbei ist zwischen drei Formen zu unterscheiden:

  • Selbstzahler: Sie buchen selber die Unterkunft in einer Reha-Klinik und kombinieren auch selbstständig die therapeutischen Leistungen. Pauschalangebote werden von den Einrichtungen ebenfalls zur Verfügung gestellt.

  • Beihilfeberechtigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Eine amtsärztliche Untersuchung gestattet den Aufenthalt gemäß der Beihilfevorschriften.

  • Privatversicherter Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung: Im Einzelfall ist zu klären, ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistungen der Reha erstattet.

Die Kosten für eine Reha beinhalten Unterkunft, Verpflegung, Verwaltung und alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen. Je nach medizinischen Erfordernissen oder den Pauschalpaketen für Selbstzahler variieren die Kosten pro Tag zwischen 100 und 500 Euro – dies ist aber nur ein Richtwert. Entscheidend ist immer der Einzelfall, weshalb es wichtig ist, sich ärztlichen Rat zu suchen, oder sich direkt bei einer Rehaklinik aus dem Portal von Qualitätskliniken.de zu erkundigen.

Zuletzt geändert am: 15.03.2021

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