Schneller vom Krankenhaus in die Reha

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) empfiehlt ein beschleunigtes Verfahren zur Überleitung von Patienten aus Krankenhäusern in Rehakliniken. Dafür sollen vorerst Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern unmittelbar die Anschlussrehabilitation veranlassen können. Auf die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse muss nicht gewartet werden. Das beschleunigte Verfahren soll vorerst bis zum 30.04.2020 Anwendung finden.

Grundlage für die Beurteilung stellt der Indikationskatalog für die Anschlussrehabilitation (AHB) der DRV dar. Folgende Indikationen können eine AHB begründen:

  • Indikationsgruppe 1: Krankheiten des Herzens und des Kreislaufsystems.
  • Indikationsgruppe 2: Krankheiten der Gefäße
  • Indikationsgruppe 3: Entzündlich-rheumatische Krankheiten
  • Indikationsgruppe 4: Konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates und Unfallfolgen
  • Indikationsgruppe 5: Gastroenterologische Erkrankungen einschließlich Operationen an Verdauungsorganen
  • Indikationsgruppe 6: Endokrine Krankheiten
  • Indikationsgruppe 7: Krankheiten der Atmungsorgane einschließlich Operationen
  • Indikationsgruppe 8: Nephrologische Erkrankungen
  • Indikationsgruppe 9: Urologische Erkrankungen
  • Indikationsgruppe 10: Neurologische Krankheiten einschließlich Operationen an Gehirn, Rückenmark und an peripheren Nerven
  • Indikationsgruppe 11: Onkologische Krankheiten
  • Indikationsgruppe 12: Gynäkologische Krankheiten einschließlich Operationen am weiblichen Genitale
  • Indikationsgruppe 13: Organ-Transplantationen und - Unterstützungssysteme

Außerdem soll die Direkteinweisung auch für die neurologische Rehabilitation in der Phase C sowie die geriatrische Rehabilitation Anwendung finden.

Das temporäre Vorgehen soll Krankenhäuser entlasten bzw. mehr  Kapazitäten für Corona-Patienten zur Verfügung stellen.

Anästhesist während einer OP am Kopf einer Patientin.

30.03.2020

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