Test- und Maskenpflicht entfällt in Rehakliniken

Wegen der abgeschwächten Pandemielage hat die Bundesregierung die bis ursprünglich 7. April 2023 geltenden Corona Schutzmaßnahmen vorzeitig ausgesetzt. Dies hat das Bundeskabinett in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen.

Demnach wird es ab dem 1. März 2023 in Rehakliniken, Krankenhäusern, Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie Pflegeheimen keine Testpflicht mehr geben. Außerdem entfällt die Maskenpflicht für Beschäftigte, Patient:innen bzw. Bewohner:innen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Nicht ausgesetzt wird die Regelung zum verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske für Besucher:innen. Die Maskenpflicht für Besucher:innen endet planmäßig zum 07. April 2023.

Zum Schutz vulnerabler Gruppen haben die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aber weiterhin die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Auch die regionale Infektionssituation oder örtliche Gegebenheiten können den Einrichtungen Anlass geben, ihr Hausrecht auszuüben und einzelne Schutzmaßnahmen wieder einzuführen.

Bereits in den letzten Monaten kam es zu Anpassungen der Corona-Schutzverordnungen in einzelnen Bundesländern. So haben Bayern sowie Baden-Württemberg die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske für Praxisbeschäftigte aufgehoben und in Nordrhein-Westfalen war seit 1. Februar 2023 für diese Berufsgruppe eine OP-Maske ausreichend.

DAS REHAPORTAL hatte im Sommer 2020 mit einer Expertengruppe den „Corona-Check“ entwickelt, um Vorkehrungen in Rehakliniken zum Schutz von Patient:innen und Mitarbeiter:innen vor COVID-19 zu treffen. Es wurden 28 Sicherheits- und Hygienemaßnahmen definiert, den Rehakliniken zur Verfügung gestellt, die Erfüllung der Kriterien erfasst und im REHAPORTAL veröffentlicht.

OP-Maske, FFP2-Maske und Corona-Schnelltest durchgestrichen.

27.02.2023

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