Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Arzneimittelversorgung soll sicherer werden

Als Reaktion auf die jüngsten Arzneimittelskandale in Deutschland will die Bundesregierung das Arzneimittelgesetz verschärfen. Demnach soll der Bund künftig bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten mehr Befugnisse bekommen, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Zudem will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den rechtlichen Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärfen. Heilpraktiker sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch in Ausnahmefällen herstellen dürfen. Außerdem wird geregelt, dass für die Versicherten künftig die Zuzahlung entfällt, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen. Alle entsprechenden Vorgaben sind im Entwurf für das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" vorgesehen.

"Damit ziehen wir Konsequenzen aus den jüngsten Arzneimittelskandalen - sei es Lunapharm, Valsatal oder die Apotheke in Bottrop. An vielen Stellen sind viele Menschen in Deutschland verunsichert worden durch diese Skandale, ob ihre Arzneimittel sicher sind und darauf wollen wir mit klaren Regeln reagieren."

Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister

Information für Patienten und Verbraucher

Die Bundesregierung veröffentlicht dazu auf Ihren Internetseiten umfassende Informationen, die nicht nur die geplanten Gesetzesänderungen beschreiben, sondern auch die zuletzt aufgetretenen Fälle im Einzelnen beschreiben und die daraus abgeleiteten Maßnahmen erläutern.

Eine umfassende Erläuterung finden Sie hier.

30.11.2018

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