G-BA-Gutachten zur Bedarfsplanung

Reha-Kliniken sollen den Hut mit in den Ring werfen

Laut einem G-BA-Gutachten sollen sich auch Reha-Kliniken künftig um Kassensitze bewerben dürfen. Eine Chance auf sektorenübergreifendes Arbeiten sehen darin die einen, mehr administrativen Aufwand fürchten die anderen – eine Umfrage unter fünf Reha-Anbietern. Im Oktober hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein neues Gutachten vorgestellt, das sich mit möglichen Reformen der Bedarfsplanung befasst (f&w berichtete). Darin schlagen die Gutachter eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung vor. Neu dabei: Auch Reha-Kliniken sollen sich – gleichwertig mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern – auf ausgeschriebene Sitze bewerben können. Was halten diejenigen davon, um die es hier geht? f&w bat die Geschäftsführer von fünf Reha-Kliniken beziehungsweise -Ketten um ihre Einschätzung.

Lesen Sie hier die Meinungen von Volker Hippler (Vorstandvorsitzender der MediClin AG), Georg Freund (Geschäftsführer der Reha-Kliniken Küppelsmühle Bad Orb), Susanne Leciejewski (Vorstandsvorsitzende der Celenus SE), Dr. York Dhein (Vorstandsvorsitzender der Johannesbad Gruppe) und Dr. André M. Schmidt (Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der Median Kliniken).

10.12.2018

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