Einmalzahlung für Rehakliniken wegen gestiegener Energiekosten

Rehakliniken erhalten einen Zuschuss aus dem "Hilfsfonds für soziale Dienstleister" des Bundes, um die gestiegenen Energiekosten zu stemmen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt dieser Fonds eine Ergänzung zur Einmalzahlung im Dezember dar. Auf Antrag wird ein einmaliger Zuschuss zu den Energiekosten (Gas, Fernwärme, andere Brennstoffe und Strom) in den Jahren 2022 und 2021 gezahlt, der 95 Prozent der Kostendifferenz ausmacht. Dieser Zuschuss wird in diesem und dem kommenden Jahr ausgezahlt. Damit die Rehakliniken den Zuschuss beantragen können, muss zunächst eine Rechtsverordnung des Bundes erarbeitet werden.

Für gestiegene Energiekosten im Jahr 2023 ist kein weiterer Zuschuss vorgesehen, da die Bundesregierung allgemeine Maßnahmen - wie die Energiepreisbremsen - plant.

Foto von einem Heizungsthermostat. Darauf der Text: Energiekosten: Bund beschließt Einmalzahlung für Rehakliniken".

17.02.2023

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