Qualitätswettbewerb statt Preiswettbewerb
Bei der Belegung von Reha-Kliniken spielten bislang vor allem das passende Behandlungsangebot zur Indikation, die Kosten der Behandlung und die Entfernung zum Wohnort des Patienten eine Rolle. Dass bei der Auswahl der Klinik die erbrachte Qualität der Einrichtung unberücksichtigt bleibt, bemängeln Reha-Kliniken und allen voran der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) schon lange. Nicht umsonst haben sich viele Klinikverbünde und Einzeleinrichtungen Transparenzinitiativen wie Qualitätskliniken.de angeschlossen um dort ihre Qualitätsergebnisse für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen. Das Erfordernis nach einem echten Qualitätswettbewerb wird hier bereits seit Jahren gesehen und gefördert.
Die Belegungssteuerung soll sich nun ändern: In einem zwölfmonatigen Pilotprojekt wird die Deutsche Rentenversicherung ab Januar 2019 ihr neues Verfahren der Einrichtungsauswahl erproben. Einbezogen werden alle stationären orthopädischen Fachabteilungen, die von der DRV Bund, der DRV Baden-Württemberg und der DRV Oldenburg-Bremen belegt werden. Nach Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts und sozialmedizinischer Auswahlkriterien (Haupt- und Nebendiagnosen und ggf. Sonderanforderungen) soll die Belegung von Reha-Einrichtungen in der Machbarkeitsstudie nach den Kriterien
- Qualität
- Wartezeit
- Preis
- Entfernung
erfolgen. Bei der Qualitätsbewertung werden dabei die Ergebnisse des externen Qualitätssicherungsverfahrens der Rentenversicherung zur Behandlungszufriedenheit, zum subjektiven Behandlungserfolg, zur therapeutischen Versorgung und zur Einhaltung der Reha-Therapiestandards herangezogen.
Der BDPK hat einige Kliniken zu Ihrer Meinung zum Pilotprojekt der DRV befragt. Die Antworten finden Sie im neuesten Artikel der f&w.
14.01.2019