Corona Sonderregelungen für Praxen und PatientInnen

Vor dem Hintergrund der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland wurden Sonderregelungen getroffen, die die Behandlung von PatientInnen und Patienten in der Pandemie vereinfachen sollen. Dabei geht es darum, dass die Versorgung von Patienten zum Beispiel per Telefon oder Video erfolgen darf und diese Leistungen durch die Ärzte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung auch abgerechnet werden können. Damit wird vermieden, dass Patienten sich lange in Wartezimmern aufhalten müssen und sich dabei einer möglichen Ansteckungsgefahr aussetzen.

Die Regelungen gelten zunächst ab November 2020 bis Ende Januar 2021. Sollte sich die Pandemiesituation bis dahin nicht wesentlich verbessert haben, können die Ausnahmeregeln verlängert werden.

Folgende ärztliche Leistungen sind von der Sonderregelung betroffen:

  • telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
  • Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten
  • Videobehandlung für eine Vielzahl von Heilmitteln, Soziotherapie und psychiatrische Häusliche Krankenpflege.
  • Ausstellung von Folgeverordnungen für Häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel nach telefonischer Anamnese.
  • Ausstellung von Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten nach telefonischer Anamnese,
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen bei der Krankenkasse für Häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von 3 Tagen auf 10 Tage,
  • Verlängerungen der Gültigkeit von Verordnungen von Heilmittel-Verordnungen, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt,
  • Anpassung der Vorgaben für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der Häuslichen Krankenpflege.

04.11.2020

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