Bewertungskriterien für die Güte von Zertifikaten

Zertifikate und Siegel sollen besondere Leistungen einer Rehaklinik verdeutlichen. Die Qualitätssiegel können für Patienten eine wertvolle Hilfe bei der Auswahl einer passenden Rehaklinik sein. Die Vergabe muss daher objektiv und seriös erfolgen. Der Interessenskonflikt zwischen dem finanzierenden und gleichzeitig zu prüfenden Unternehmen sowie der Prüfstelle ist dabei nur eines von zahlreichen Problemen.

Die Einführung eines internen Qualitätsmanagements ist für Reha- und Vorsorge-Einrichtungen verpflichtend. Für stationäre Rehakliniken besteht sogar eine Pflicht zur Zertifizierung.

Siegel, Auszeichnungen und Zertifikate werden immer beliebter. In den letzten Jahren hat sich regelrecht ein eigener Wirtschaftszweig darum entwickelt. Die öffentlichen Anerkennungen werden als Marketinginstrument genutzt und sind beliebt, um das eigene Unternehmen von der Konkurrenten abgrenzen zu können. Patienten berücksichtigen Siegel und Auszeichnungen bei der Entscheidung für oder gegen eine Klinik. Immer mehr Unternehmen bringen Siegel auf den Markt, Verlagshäuser testen mehr oder weniger nach transparenten Kriterien und zeichnen aus. Die Unterscheidung zwischen erarbeiteten Zertifizierungen und gekauften Marketingkennzeichnungen verschwimmt immer mehr.

Anlass genug für die Facharbeitsgruppe von Qualitätskliniken.de sich genauer mit der Glaubwürdigkeit von Zertifikaten und Siegeln auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse des Expertengremiums finden Sie in den „Bewertungskriterien für die Güte von Zertifikaten“.

Die erarbeiteten Bewertungskriterien sollen Orientierung bei der Beurteilung von Zertifikaten geben und die Transparenz fördern. Dabei können die Empfehlungen auch über den Bereich der Rehabilitation und des Gesundheitswesens hinaus genutzt werden.

Diese Ausarbeitung steht Rehakliniken, Patienten und allen weiteren Interessierten kostenfrei zum Download zur Verfügung. Fragen oder Anmerkungen zu den Empfehlungen der Facharbeitsgruppe melden Sie und bitte über das Kontaktformular.

30.08.2019

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