Beschluss des Bundesrates - Stärkung der medizinischen Rehabilitation

Am 29.11.2019 hat der Bundesrat in der 983. Sitzung die Stärkung der medizinischen Rehabilitation beschlossen. Damit sind nun die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert, zu handeln. Der Rückgang der Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in den letzten Jahren sowie die schlechte wirtschaftliche Situation der Rehakliniken sind der Anlass für die Forderungen:

  1. Vergütung im Rehabilitationsbereich (Aufhebung der Grundlohnsummenbindung)
  2. Rechtsanspruch der Rehabilitationskliniken auf leistungsgerechte Vergütung gesetzlich verankern
  3. Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen
  4. Zugang zur Rehabilitation durch Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Mehrkostenregelung verbessern
  5. Gleichstellung stationärer und ambulanter Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen

 

„Der Bundesratsbeschluss zeigt, dass die Bedeutung der medizinischen Rehabilitation nun endlich auch in den Fokus des Gesetzgebers rückt. Insbesondere eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für eine geriatrische Reha könnte einen wesentlichen Beitrag leisten, mehr älteren Menschen den Zugang zur Rehabilitation zu ermöglichen und so schlussendlich sogar die Pflegkassen zu entlasten.“, meint Friederike Preuß vom Rehaportal Qualitätskliniken.de.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Deutscher Privatkliniken Thomas Bublitz begrüßt den Beschluss des Bundesrats in einer Mitteilung: „Der Entwurf für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) im Sommer war ein erster Schritt zur Stärkung der Rehabilitation. Die Unterstützung des Bundesrats ist ein weiterer. Nun hoffen wir, dass den Worten auch Taten folgen und das Kabinett den sehnlichst erwarteten Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr beschließt. Des Weiteren fordern wir dazu auf, die vom Bundesrat aufgerufene Aufhebung der Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung umzusetzen.“

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