Anträge auf stationäre Reha 2020 deutlich zurückgegangen

Laut Antrags- und Bewilligungsstatistik KG 5 für 2020 ist die Anzahl der Neuanträge auf stationäre Rehabilitationsleistungen (756.565) bei den gesetzlichen Krankenkassen um 19,61 % im Vergleich zum Vorjahr 2019 (941.084) zurückgegangen. Die erbrachten Leistungen sind um 20 % gesunken. Auch die Ausgaben in Höhe von 2,3 Mrd. Euro haben sind im Vergleich zum Vorjahr um 11 % verringert.

Neuanträge auf eine stationäre Rehabilitationsleistung stellten im Jahr 2020 zu 57,23 % weibliche Personen (Männer 42,77 %). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat 592.000 Anträge auf eine stationäre Reha bewilligt, 135.146 Anträge hingegen abgelehnt. In 90,37 % führten medizinische Gründe zur Ablehnung.

Infografik: Aufschlüsselung der Anträge auf stationäre Rehabilitation bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Jahr 2020 in Anträge neu, Anträge unerledigt aus Vorjahren, aus medizinischen Gründen abgelehnt, aus sonstigen Gründen abgelehnt, Leistung nach Antrag genehmigt, mit anderer Leistung genehmigt und sonstige Erledigung.

Die Ablehnungsquote von Anträgen zur Anschlussheilbehandlung (AHB) war mit 8 % deutlich geringer als die zum Heilverfahren mit 44 %. Gegen 33.233 der abgelehnten Anträge wurde Widerspruch eingelegt, was 24,59 % entspricht. 19.134 Antragstellende waren damit erfolgreich und dem Widerspruch wurde stattgegeben (57,58 %).

Infografik: 756.565 Neuanträge auf eine stationäre Rehabilitation sind im Jahr 2020 bei der GKV eingegangen. 57,23 % waren weibliche Antragstellerinnen, 42,77 % waren männliche Antragsteller.

27.01.2022

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