Anträge auf stationäre Reha 2020 deutlich zurückgegangen

Laut Antrags- und Bewilligungsstatistik KG 5 für 2020 ist die Anzahl der Neuanträge auf stationäre Rehabilitationsleistungen (756.565) bei den gesetzlichen Krankenkassen um 19,61 % im Vergleich zum Vorjahr 2019 (941.084) zurückgegangen. Die erbrachten Leistungen sind um 20 % gesunken. Auch die Ausgaben in Höhe von 2,3 Mrd. Euro haben sind im Vergleich zum Vorjahr um 11 % verringert.

Neuanträge auf eine stationäre Rehabilitationsleistung stellten im Jahr 2020 zu 57,23 % weibliche Personen (Männer 42,77 %). Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat 592.000 Anträge auf eine stationäre Reha bewilligt, 135.146 Anträge hingegen abgelehnt. In 90,37 % führten medizinische Gründe zur Ablehnung.

Infografik zur Aufschlüsselung der Anträge nach stationären Rehaleistungen bei der GKV.

Die Ablehnungsquote von Anträgen zur Anschlussheilbehandlung (AHB) war mit 8 % deutlich geringer als die zum Heilverfahren mit 44 %. Gegen 33.233 der abgelehnten Anträge wurde Widerspruch eingelegt, was 24,59 % entspricht. 19.134 Antragstellende waren damit erfolgreich und dem Widerspruch wurde stattgegeben (57,58 %).

Statistik zu Anzahl der Neuanträge von stationären Rehaleistungen bei der GKV.

27.01.2022

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