20 Prozent abgelehnte Reha-Anträge im Jahr 2019

Im Jahr 2019 sind bei den gesetzlichen Krankenkassen 940.898 Anträge für eine stationäre und 122.272 für eine ambulante Reha eingegangen. Rund 68 % der Anträge für eine stationäre Reha beziehen sich auf eine Anschlussrehabilitation. Eine Mutter/Vater-Kind Reha wurde von 3.187 Versicherten beantragt. Die Ergebnisse der GKV-Statistik Reha und Vorsorge 2019 zeigen eine höhere Anzahl von Anträgen im Vergleich zum Vorjahr. Während die gesetzlichen Krankenkassen 6 % mehr Antrage für eine ambulante und 2 %  für eine stationäre Reha erreicht hat, ist die Zahl der Anträge bei der Mutter/Vater-Kind Reha hingegen um 27 % zurückgegangen.

Ein anderes Bild zeigt sich bei den beantragten Vorsorgeleistungen. 87.350 Anträge für eine ambulante (- 8 % zum Vorjahr) und 9.819 für stationäre Vorsorgeleistung (+ 3 % zum Vorjahr) haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2019 erreicht. Um 22 % sind die Anträge für eine Mutter/Vater-Kind Kur als Vorsorgeleistung gestiegen (182.983 Anträge).

Fast 20 % der bearbeiteten Reha-Anträge wurden im Jahr 2019 von der GKV abgelehnt.

Fast 20 % der Anträge auf eine stationäre Reha wurde von der GKV abgelehnt. Bei der Ablehnungsquote zeigen sich deutliche Unterschiede: 9 % der Anträge auf eine Anschlussrehabilitation wurden nicht genehmigt, bei Heilverfahren betrug die Quote 40 %.

Bei den 181.508 abgelehnten Anträgen auf eine stationäre Reha wurde in 26 % der Fälle Widerspruch eingelegt. Dieser war 2019 bei 28.642 Versicherten erfolgreich (62 %).

Antrags- und Bewilligungsstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung 2019: Gegen 26 % der abgelehnten Anträge auf eine stationäre Reha wurde Widerspruch eingelegt. In über 60 % war der Widerspruch erfolgreich und die Reha konnte angetreten werden. Anträge 940.898, Anträge genehmigt 703.984, Anträge abgelehnt 181.508, Widersprüche stattgegeben 28.642, Widersprüche abgewiesen 17.743.

Eine mit 12 % deutlich geringere Ablehnungsquote zeigt der Blick auf die ambulante Reha. Auf 122.272 gestellte Anträge kamen im Jahr 2019 14.945 Ablehnungen. In 22 % der Fälle legten Patienten einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ein. 2 von 3 Widersprüchen wurde stattgegeben und somit die ambulante Reha doch noch genehmigt.

Antrags- und Bewilligungsstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung 2019: Gegen 22 % der abgelehnten Anträge auf eine ambulante Reha wurde Widerspruch eingelegt. In fast 70 % war der Widerspruch erfolgreich und die ambulante Reha konnte angetreten werden. Anträge 122.272, Anträge genehmigt 101.040, Anträge abgelehnt 14.945, Widersprüche stattgegeben 2.276, Widersprüche abgewiesen 977.

10.11.2020, aktualisiert 16.11.2020.

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