Entlassmanagement nach GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Vorbereitung auf eine große Herausforderung

Stethoskop und Kugelschreiber auf medizinischen Befunden
Entlassbrief - Inhalte als gesetzliche Vorgabe

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 sieht vor, die Grundlagen der Patientenversorgung zu verbessern. Diese Maßnahmen, unter anderem bei der Entlassung von Patienten, sind eine Herausforderung für alle Krankenhäuser – auch für die Kliniken im Sana Verbund. Bei Sana sind die Vorbereitungsarbeiten fast abgeschlossen.

In 50 Kliniken des Sana Verbundes werden jährlich ca. 2 Millionen Patienten medizinisch behandelt und dann auch wieder entlassen. Der Prozess des Entlassmanagements ist je Patient sehr individuell, denn die Bedarfe an Unterstützung für die Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt sind unterschiedlich hoch. Der Sana Verbund hat sich mit der Verbesserung der Abläufe zum Entlassmanagement nicht erst seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz intensiv auseinandergesetzt. Bereits seit 2008 wurden in interdisziplinären Arbeitsgruppen verschiedene Werkzeuge zur Verbesserung des Übergangs der Patienten in die Nachsorgeeinrichtungen entwickelt, Entlassmanager ausgebildet und Netzwerke zu den weiterversorgenden Einrichtungen aufgebaut. Zudem wird seit mehreren Jahren bereits die Zufriedenheit der Einweiser und Patienten in Befragungen gemessen. Die Ergebnisse der Befragungen werden analysiert und bei Bedarf werden Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Hierbei sind internes und externes Benchmark für uns selbstverständlich.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben stellen die Kliniken nun vor neue Aufgaben. Um diese auch in der vorgegebenen Zeit in all unseren Kliniken verbindlich umzusetzen, wurde das Thema Entlassmanagement in 2016 wiederholt als Großprojekt im Sana Verbund aufgesetzt. Das Projekt wird zentral durch den Bereich Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement gesteuert. Im vergangenen Jahr wurden die neuen gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzungsfristen gesichtet. Nun arbeiten viele Bereiche Hand in Hand, um alle Vorgaben umzusetzen: So werden seit Oktober 2016 Verantwortliche in den Krankenhäusern zum Entlassmanagement geschult und Informations- und Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Bereits 2016 wurden Ist-Analysen in Zusammenarbeit mit der Sana IT Services  durchgeführt und Konzepte zur Anpassung der Bedarfe erstellt, diese können jetzt auf Abruf ausgerollt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenhaus-Informationssystem-Herstellern ist hierbei unerlässlich. Die Unternehmensstrategie Pflege hat Assessmentinstrumente für die Kliniken ausgewählt, die die Entscheidung über die Einleitung notwendiger Unterstützungsbedarfe am Anfang des Krankenhausaufenthaltes abfragen. Die Unternehmenskommunikation erarbeitet den gesetzlich vorgegebenen Internetauftritt und eine Infokarte für Patienten in den Kliniken. Der Sana Einkauf hat notwendige Schulungsunterlagen zum Thema Rezeptausstellung zur Verfügung gestellt. Auch hier sind umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu berücksichti gen. Mitarbeiter aus den Apotheken unterstützen bei Schulungen in den Kliniken. Zusätzlich sind in all unseren Kliniken dezentrale Projektgruppen gebildet worden, diese begleiten die Umsetzung vor Ort.

Wenn ein Patient entlassen wurde, gab es bisher wenige Möglichkeiten der Unterstützung: Nur Medikamente für eine kurze Anfangszeit mitgeben, keine Rezepte für Hilfsmittel ausstellen und die weitere Krankschreibung muss vom Hausarzt bzw. einweisenden Facharzt ausgestellt werden, nicht vom Krankenhaus. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bringt hier einige Änderungen und bedeutet damit in den Kliniken größere Anpassungen. So muss bei der Versorgung der Patienten zum Beispiel künftig beachtet werden, dass der Bedarf für die nach dem Krankenhausaufenthalt erforderliche Anschlussversorgung frühzeitig eingeleitet und der weiterbehandelnde Arzt oder die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig informiert werden. Dafür muss das schriftliche Einverständnis des Patienten eingeholt werden. Außerdem ist die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie möglich, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen. Für diese Zeitspanne kann künftig auch der Krankenhausfacharzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Die dafür vorgenommene Entlassplanung muss künftig schriftlich und verlaufsbegleitend dokumentiert werden. Konkrete gesetzliche Vorgaben der Arztbriefschreibung sind ebenso zu beachten wie die Mitgabe des Medikationsplans und Pflegeüberleitungsbogens.

Aufgabe der dezentralen Projektgruppen ist es den bisherigen Prozess des Entlassmanagements innerhalb der eigenen Klinik zu analysieren und nach den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Ebenfalls unerlässlich für jeden einzelnen Prozessschritt ist es, Verantwortlichkeiten zu definieren, die Beteiligten zu informieren und zu schulen. Die Umsetzung werden wir validieren und die Zufriedenheit wird weiterhin aus den Ergebnissen der Befragungen ersichtlich werden. Als Zeitpunkt für die Umsetzung der Vorgaben in den Kliniken ist vom Gesetzgeber der 1. Oktober 2017 vorgegeben. Eine große Herausforderung, die Sana interdisziplinär in Angriff genommen hat. Wir sind auf die gesetzliche Vorgabe gut vorbereitet.

Zuletzt geändert am: 26.11.2018

Beitrag jetzt teilen
E-Mail
Twitter
Facebook
Whatsapp

Autor

afgis-Qualitätslogo mit Ablauf 2024/04: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über 4QD-Qualitätskliniken.de GmbH und das Internet-Angebot: www.qualitaetskliniken.de

Unser Angebot erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige
Gesundheitsinformationen im Internet.

Unsere Partner