Hörverlust

Hörverlust bezeichnet den partiellen oder kompletten Verlust des Hörvermögens. Das Ausprägungsspektrum von Hörverlust ist sehr breit und reicht von leichter Schwerhörigkeit, bei der beispielsweise Flüstern nicht mehr gehört werden kann, bis hin zur vollständigen Taubheit. Nach einer Studie aus dem Jahr 2017 leiden in Deutschland ca. 16% der erwachsenen Gesamtbevölkerung nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation an Hörverlust (ICD-Code: H90). Naturgemäß steigt mit zunehmendem Alter auch die Wahrscheinlichkeit eines Hörverlustes.

Welche Arten von Hörverlust gibt es?

Aufgrund des komplexen Aufbaus des menschlichen Gehörapparates gibt es eine Vielzahl von Formen des Hörverlustes. Die Ursache für einen Hörverlust kann im gesamten Bereich der Hörorgane liegen, vom Außenohr mit der Ohrmuschel und dem Gehörgang über das Mittelohr, die Hörschnecke und weiter über den Hörnerv und die Hörbahn bis zur Hörrinde im Gehirn.

Die Art des Hörverlustes wir auf Grundlage der Ursache festgestellt:

  • Bei Störungen im Außen- und im Mittelohr handelt es sich um eine Schallleitungsschwerhörigkeit.
  • Bei Störungen in der Hörschnecke spricht man von Schallempfindungsschwerhörigkeit.
  • Störungen im Bereich der Hörbahn verursachen eine neurale Schwerhörigkeit und bei Störungen in der Hörrinde wird eine zentrale Schwerhörigkeit diagnostiziert.

Welche Ursachen hat ein Hörverlust?

Ein Hörverlust muss nicht zwingend altersbedingt sein. Auch Infektionen, starke Schalleinwirkungen, Vergiftungen und Verletzungen können Schädigungen des Gehörapparats zur Folge haben.

Ein Hörverlust im äußeren Ohr wird typischerweise durch Infektionen oder Ohrenschmalzpfropfen verursacht. Die häufigsten Ursachen für einen Hörverlust im Mittelohr sind Entzündungen (z.B. eine Mittelohrentzündung) und Schädigungen des Trommelfells (z.B. durch einen Riss). Auch chronische Erkrankungen wie Otosklerose können ursächlich für einen Hörverlust sein. Die Otosklerose führt zu einer Art Verkalkung, die die Beweglichkeit der Gehörknöchelchen beeinträchtigt. Darüber hinaus können auch Fehlbildungen des Gehörgangs eine Ursache für Hörverlust sein.

Der Großteil der Hörverluste resultiert aus Schädigungen im Bereich des Innenohres. Dabei werden die Haarsinneszellen im inneren des Ohres beschädigt und somit die Weiterleitung der Schallsignale an die Hörnerven erschwert. Häufigste Ursache für einen Hörverlust im Innenohr ist der natürliche Alterungsprozess. Es kommen jedoch auch viele anderen Ursachen in Frage. Beispielsweise kann das dauerhafte laute Hören von Musik in Diskotheken oder mit Kopfhörern zu einem selbst verursachten Hörverlust führen. Zudem können auch Virusinfektionen wie Masern und Mumps sowie physische Beschädigungen des Innenohres durch Unfälle oder Tumore ursächlich für einen Hörverlust sein.

Mann mit Brille setzt sich ein Hörgerät in das rechte Ohr.
© Alexander Raths / AdobeStock

Welche Therapien gibt es bei Hörverlust?

Je nach Ursache des Hörverlustes gibt es eine große Bandbreite an Therapien, die von Hörgeräten über Implantate und Medikamente bis hin zu Operationen reicht.

Liegt die Ursache des Hörverlustes im Außenohr, bieten sich gute Behandlungsmöglichkeiten. Ohrenschmalzpfropfen können mechanisch, häufig durch eine Spülung entfernt werden. Entzündungen des Gehörgangs lassen sich gut mit antibiotischen Tropfen behandeln.

Die Ursachen für einen Hörverlust im Mittelohr verschwinden in vielen Fällen von selbst. Mittelohrentzündungen entstehen häufig im Rahmen einer durch Viren ausgelösten Erkältung. Auch die meisten Trommelfellverletzungen heilen von selbst. Größere Risse oder Löcher glättet oder schient der Arzt, damit das Trommelfell wieder seine ursprüngliche Form erhält. Sofern ein chronischer Mittelohrkatarrh (Entzündung der Schleimhaut) die Ursache eines Hörverlustes ist, ziehen Ärzte oftmals die Entfernung der Rachenmandeln in Erwägung.

Wenn als Ursache für einen Hörverlust eine Verletzung der Gehörknöchelchenkette vorliegt, kann diese in der Regel durch eine Operation behoben oder gebessert werden. Ist die Funktionsfähigkeit der Gehörknöchelchen durch eine Otosklerose beeinträchtigt, kann durch den Einsatz von Prothesen der Hörverlust ganz oder teilweise kompensiert werden.

Sofern sich eine Schallleitungschwerhörigkeit (eine Störung im Außen- oder Mittelohr) nicht ursächlich behandeln lassen, kann der Hörverlust durch das Tragen eines Hörgeräts ausgeglichen werden. Verfügt der Betroffene noch über ein völlig intaktes Innenohr, ist der Behandlungserfolg durch ein Hörgerät meist sehr gut.

Generell sollten sich von Hörverlust betroffene Menschen bewusst machen, dass ein Hörverlust meist schleichend eintritt, jedoch von dauerhafter Natur ist. Umso wichtiger ist es, ihn frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu therapieren. Ein unbehandelter Hörverlust kann nicht nur Schwerhörigkeit zur Folge haben, sondern auch weitere Symptome wie Tinnitus oder Schwindel nach sich ziehen. Außerdem klagen Menschen mit einem nicht behandelten Hörverlust oftmals über chronische Müdigkeit.

Was wird in einer Reha nach Hörverlust gemacht?

Eine Reha kommt prinzipiell für alle von Hörverlust betroffenen Menschen in Frage, unabhängig davon, wie lange sie schon darunter leiden und ob sie bereits medizinische Hilfe in Form von Operationen oder Hörgeräten erhalten haben.

Erfahrungsgemäß gleichen Hörgeräte, Implantate und sonstige Hörhilfen selten einen Hörverlust vollständig aus. Betroffene stehen im Alltag oft schwierigen Hörsituationen gegenüber und benötigen Zeit, um sich an ihre Hörhilfen zu gewöhnen. Sowohl ambulante als auch stationäre Rehakliniken und Dienstleister bieten ein breites Leistungsspektrum an, um Betroffenen die Gewöhnung an ihre Hörhilfen bzw. den Umgang mit ihrem Hörverlust im Alltag zu erleichtern.

Welche Therapien kommen zum Einsatz?

Eine Reha nach Hörverlust beinhaltet die praktische Auseinandersetzung mit sämtlichen Themen rund um das Hören des Betroffenen. Als vorbereitende Maßnahmen werden eine hörspezifische Anamnese (Krankengeschichte) erstellt sowie Hörprüfungen mit und ohne Hörhilfen vorgenommen. Auf Basis der Anamnese schlagen Ärzte dem Betroffenen spezifische Therapien vor. Dazu zählen beispielsweise unterstützende Kommunikationskurse wie Mundabsehen, hörtaktisches Alltagstraining und das Erlernen von lautsprachbegleitenden Gebärden. Wichtig ist auch das Erlernen von hörtaktischen Maßnahmen und Umgang mit Technik und Zusatzgeräten, wie Telefontraining und Kommunikationsanlagen. Grundlage ist aber auch die Akzeptanz der Hörschädigung zu fördern um in der Gesprächssituation auf die eigene Hörschädigung hinzuweisen.

In der stationären Rehabilitation kommen Einzeltherapien und Gruppentherapien zum Einsatz, um die persönliche Optimierung der Kommunikationskompetenz zu fördern, aber in der Gruppe die Eigen- und Fremdwahrnehmung zu erfahren. Wie höre ich und wie werde ich verstanden.

  • Darüber hinaus gibt es in vielen Reha-Einrichtungen Angebote zur Selbsthilfe und zur Selbsterfahrung in Einzel- oder Gruppengesprächen. Sofern nötig, erhalten Betroffene oft auch eine psychologisches Unterstützung .
  • Die patientenorientierte Sozialberatung unterstützt bei der barrierefreien Ausstattung im beruflichen und gesellschaftlichen Umfeld. Auch die Anerkennung der Schwerbehinderung wird unterstützt.
  • Viele Reha-Kliniken bieten Betroffenen auch eine Reihe physiotherapeutischer Maßnahmen an. Dazu zählen Bewegungsbäder, Krankengymnastik, Massagen und Wärmeanwendungen. Das Angebot wird ggf. durch Sportprogramme und eine Ernährungsberatung ergänzt.
  • Sofern der Hörverlust beim Betroffenen auch durch weitere Symptome wie Schwindel oder Tinnitus begleitet wird, bieten Reha-Kliniken vielfach auch spezielle Zusatzangebote, um diese Begleiterscheinungen zu therapieren.

Wie wird die Reha durchgeführt?

Eine Reha nach Hörverlust kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Entscheidend für die Auswahl der richtigen Reha-Form ist die Frage, welche Reha-Einrichtung die erforderlichen Therapiemaßnahmen am besten, schnellsten und kostengünstigsten durchführen kann.

Zahlt die Krankenkasse die Reha?

Die Frage der Kostenübernahme ist daran geknüpft, ob es einen rechtlich begründeten Reha-Anspruch gibt und welcher Träger für die jeweiligen Maßnahmen zuständig ist. Als Kostenträger kommen nach Sozialversicherungsrecht sowohl die gesetzlichen Krankenversicherungen, die deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, Sozial- und Integrationsämter sowie Berufsgenossenschaften in Frage. Bei Betroffenen, die nachweislich mindestens 15 Jahre Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben, ist beispielsweise die Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig (außer bei Unfällen). Betroffene sollten deshalb mit allen sie betreffenden Sozialversicherungsträger in Kontakt treten, um den zuständigen Kostenträger zu ermitteln.           

Zuletzt geändert am: 18.08.2020

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